Hintergrund: Arbeitslose weisen in vielen repräsentativen Erhebungen einen signifikant schlechteren
Gesundheitszustand im Vergleich zu Beschäftigten auf. Trotzdem werden Arbeitslose
mit gesundheitlichen Einschränkungen in offiziellen Gesundheitsstatistiken und in
der Gesundheitsförderung vernachlässigt. Ziel: Anhand der Arbeitslosenstatistik werden Ausmaß und Schweregrad der gesundheitlichen
Einschränkungen von allen Arbeitslosen auf Bundesebene und exemplarisch für NRW beschrieben.
Methoden: Die Sekundäranalyse informiert über Eintragungen von gesundheitlichen Einschränkungen
durch die Arbeitsvermittler der Bundesagentur für Arbeit in den computerunterstützten
Bewerberangeboten von Arbeitslosen. Ergebnisse: Bei rund 1 Million Arbeitslosen wurde im September 2003 gesundheitliche Beeinträchtigungen
registriert. Das entspricht fast einem Viertel des Arbeitslosenbestandes. Der Anteil
von Schwerbehinderten am Arbeitslosenbestand betrug im Bundesdurchschnitt 4,0%; in
NRW war er mit 5,1% am höchsten. Diskussion: Die Ergebnisse zeigen bei einer sehr großen Personengruppe ein hohes Potenzial für
Maßnahmen der Gesundheitsförderung auf. Das SGB III sieht ein besonderes Fallmanagement
und Profilierungsverfahren für Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf vor. Für Arbeitslose
mit gesundheitlichen Einschränkungen fehlen aber Bedarfsanalysen, gesundheitsbezogene
Konzepte zur Arbeitsmarktintegration und Modellprojekte zur Gesundheitsförderung.
Schlussfolgerungen: Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe können sich neue Chancen
für Informationsgewinnung und Ansätze der Gesundheitsförderung ergeben. Durch die
kommunalen Bezüge könnte hier der ÖGD eine Schlüsselposition einnehmen.