Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement 2020; 25(06): 280
DOI: 10.1055/a-1321-7693
Forum

Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Für einen fairen Wettbewerb

Apotheken sollen künftig mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und dafür auch mehr Geld erhalten. Außerdem soll für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten – unabhängig davon, ob diese über eine Apotheke vor Ort oder eine EU-Versandapotheke bezogen werden. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG) vor, das Ende Oktober vom Bundestag beschlossen wurde. Das Gesetz soll voraussichtlich im Dezember 2020 in Kraft treten und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Apotheken vor Ort sind für viele Menschen ein Stück Heimat – und eine wichtige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Sie erbringen unverzichtbare Leistungen für die Versorgung der Bevölkerung, das hat gerade die derzeitige Situation in der Pandemie eindrucksvoll gezeigt. Darum erhalten Apothekerinnen und Apotheker künftig mehr Geld für neue Dienstleistungen. Und wir sorgen für einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken. So sichern wir die Arzneimittelversorgung in der Stadt und auf dem Land.“



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Article published online:
21 December 2020

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