Adipositas - Ursachen, Folgeerkrankungen, Therapie 2021; 15(02): 97-100
DOI: 10.1055/a-1394-3266
Alles, was Recht ist

Die bariatrische Chirurgie als Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung – Update 2021

Tim C. Werner

Einleitung

Eine minimalinvasive adipositaschirurgische Maßnahme im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung ist eine sog. „Regelleistung“, d.h., die Behandlung ist eine grundsätzlich von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erbringende Leistung, bei welcher der Anspruch der Versicherten im Einzelfall lediglich von der medizinischen Indikation abhängt [1].

Solche Eingriffe müssen bei der Krankenkasse nicht beantragt werden, weder von der Patientin noch vom operierenden Krankenhaus. Sie unterfallen denselben Regelungen wie jede andere stationäre Krankenhausbehandlung auch. Davon handelt dieser Beitrag.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
29. Juni 2021

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