Allgemein- und Viszeralchirurgie up2date 2022; 16(02): 133-148
DOI: 10.1055/a-1737-8236
Viszerale Transplantationen

Transplantationsbeauftragte – Ausweg aus dem Organmangel

Felix Braun
,
Thorsten Doede
,
Philip Muck
,
Carsten Hilbert

Der Mangel an Spenderorganen ist ein Thema von großer Relevanz. Um zu verhindern, dass weiterhin jedes Jahr in Deutschland viele Patienten auf der Warteliste sterben oder über lange Zeit großes Leid ertragen müssen, trat 2020 das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) in Kraft, das u. a. die Rolle der Transplantationsbeauftragten stärken soll.

Kernaussagen
  • Der Mangel an Spendeorganen ist in Deutschland besonders groß im Vergleich mit anderen Ländern; er besteht trotz hoher Spendebereitschaft.

  • Die Analyse des geringen Spenderaufkommens ergab viele mögliche Ursachen auf unterschiedlichsten Ebenen.

  • Die 01.04.2020 in Kraft getretenen Neuregelungen haben insbesondere die vielen Spenderkrankenhäuser im Auge, die sich nicht oder nur unzureichend an dem gesetzlichen Auftrag der Organspende beteiligen.

  • Die Neuregelung stärkt die Rolle der Transplantationsbeauftragten (TxB) durch weitreichende Befugnisse, anteilig finanzierte Freistellung sowie kostendeckende Finanzierung des Organspendeprozesses.

  • Jedes Entnahmekrankenhaus muss über mindestens einen ärztlichen Transplantationsbeauftragten verfügen.

  • Das geplante bundesweite Online-Register soll Ende 2022 eingeführt werden.

  • Welche Maßnahmen zur Steigerung der Spendebereitschaft auch immer ergriffen werden: Ethische Aspekte sind bei jeder Organspende zu berücksichtigen.



Publication History

Article published online:
14 April 2022

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