Klin Monbl Augenheilkd 2023; 240(05): 715-717
DOI: 10.1055/a-2046-3533
Statement

Prüfung des Kontrastsehens im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung für den Straßenverkehr[*]

Stellungnahme der Verkehrskommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands. Stand: 9. Dezember 2022Testing Of Contrast Vision as Part of the Assessment of Fitness to Drive in Road TrafficStatement of the Transport Committee of the German Society of Ophthalmology (DOG) and the German Professional Association of Ophthalmologists (BVA). Status: 9 December 2022 Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG), Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)

Die Verkehrskommission empfiehlt, dass abweichend von der bisherigen Empfehlung von DOG und BVA (Fahreignungsbegutachtung für den Straßenverkehr, Empfehlungsschrift von DOG und BVA, 2019) aus pragmatischen Gründen ein Mindestkontrast von 10 – 20% bei einer Visusanforderung von 0,4 für die Fahrtauglichkeit erreicht werden sollte. Das Grundproblem liegt darin, dass keine validen Normwertdaten für alle Visusstufen zur Verfügung stehen. Die Verkehrskommission unterstützt ausdrücklich die Stellungnahme von PD Dr. Wesemann, dass anstelle der Prüfung des Kontrastsehens unter photopischen Bedingungen die Kontrastsehschärfe unter mesopischen Bedingungen (Dämmerungs- und Blendungsbedingungen) geprüft werden sollte.

Weitere Informationen zum Kontrastsehen finden sich in der o. g. Empfehlungschrift von DOG und BVA.

* Diese Leitlinie erscheint ebenfalls in der Zeitschrift Die Ophthalmologie, Springer Verlag, Heidelberg. Das Redaktionskomitee dieser Stellungnahme wird am Beitragsende gelistet.




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Article published online:
19 May 2023

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