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DOI: 10.1055/a-2548-2038
Definition des Kontrasts im Rahmen der verkehrsbezogenen Prüfung von Dämmerungssehvermögen und Blendempfindlichkeit
Stellungnahme der Verkehrskommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands. Stand: 10.01.2025Definition of Contrast in the Context of Traffic-related Testing of Twilight Vision and Glare SensitivityStatement of the Traffic Committee of the German Society of Ophthalmology (DOG) and the German Professional Association of Ophthalmologists (BVA). Status: 10 January 2025
Unterschiedliche Angaben zum Kontrast auch aus anderen Anwendungsbereichen machen eine ophthalmologische Klarstellung empfehlenswert. Die Angabe des Kontrasts besonders bei photopischer Testung erfolgt oft als Weber-Kontrast (Lmax [maximale Leuchtdichte]−Lmin [minimale Leuchtdichte])/Lmax jeweils gemessen in Candela/Quadratmeter, abgekürzt cd/m2) in Prozent, wohingegen bei mesopischer Testung entsprechend den Vorgaben am Mesoptometer der Kehrwert des Verhältnisses von maximaler zu minimaler Leuchtdichte (1:Lmax/Lmin) angegeben wird. Diese Kontrastangaben lassen sich vereinheitlichen. Sinnvoll ist eine Umrechnung in den dekadischen Logarithmus der Kontrastempfindlichkeit (logKE), für die sich beim Kontrastsehen unter photopischen Bedingungen bei 60-Jährigen typischerweise ein Kontrast von 1,48 logKE ergibt. Beim Kontrastsehen unter mesopischen Bedingungen ist dieser Wert mit 0,50 logKE erheblich niedriger.
Für eine durch Nichtaugenärzte erfolgende Prüfung unter photopischen Bedingungen z. B. mit der MARS-Tafel wird daher ein Mindestkontrast von 10% (entspricht 1,00 logKE) bei einer Visusanforderung von 0,4 als Grenzwert empfohlen. Die rechtsverbindliche Entscheidung über die Nachtfahreignung sollte immer erst auf Grundlage einer Prüfung des mesopischen Kontrastsehens mit einem dafür geeigneten und anerkannten Prüfgerät unter mesopischen Bedingungen vorbereitet werden, da vom Vorliegen eines normalen Kontrastsehens unter photopischer Adaptation keinesfalls auf ein normales Kontrastsehen unter mesopischer Adaptation geschlossen werden kann. Hierbei sind die in der aktuellen Empfehlung von DOG und BVA („Fahreignungsbegutachtung für den Straßenverkehr“ 2019, DOG und BVA) aufgeführten Grenzwerte einzuhalten.
Dementsprechend lassen sich die Grenzkontraste gemäß den Empfehlungen der Verkehrskommission der DOG auch folgendermaßen angeben:
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für die Klassen A, B etc.: 1 : 23 = 0,02 logKE,
-
für die Klasse C: 1 : 5 = 0,10 logKE,
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für die Klasse D und Personenbeförderer: 1 : 2,7 = 0,20 logKE
Insofern liegen die Mindestanforderungen sowohl unter photopischen als auch unter mesopischen Bedingungen für Gruppe-1-Fahrzeuge mindestens 0,50 logKE unterhalb der Normalwerte.
Weitere Informationen zum Kontrastsehen finden sich in der o. g. Empfehlungsschrift von DOG und BVA.
Publication History
Article published online:
21 May 2025
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