Klin Monbl Augenheilkd 2011; 228(7): 641-643
DOI: 10.1055/s-0029-1246033
Offene Korrespondenz

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Sollten wir auf das Eponym „Wegener’sche Granulomatose” verzichten? Ein historischer Exkurs

Should We Abandon the Eponym ‘Wegener’s granulomatosis’? A Historical ExcursionA. Grzybowski, J. M. Rohrbach
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Publication History

Eingegangen: 14.12.2010

Angenommen: 3.1.2011

Publication Date:
07 July 2011 (online)

Die nach dem Pathologen Friedrich Wegener (geb. 1907 in Varel/Friesland, gest. 1990 in Lübeck) benannte Granulomatose ist eine Multiorganerkrankung, welche vor allem die oberen Atemwege, die Lunge und die Nieren befällt. Die Erstbeschreibung (1931) geht auf Heinz Klinger (1907 – 1983) zurück. Wegener war aber der erste, der die, wie er es nannte, „rhinogene Granulomatose mit besonderer Beteiligung des Arteriensystems und der Nieren” in den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts in Kiel und dann vor allem in Breslau als eigenständige Entität klassifizierte. Die Wegener’sche Granulomatose geht bei etwa 50 % der Patienten mit einer Manifestation am Auge in Form einer Konjunktivitis, Episkleritis, (Rand-)Keratitis, Skleritis, Uveitis, (okklusiven) Retinitis, ischämischen Retinopathie, einem Pseudotumor orbitae, einer Tränenwegstenose oder auch einer neuroophthalmologischen Symptomatik einher. Sie hat damit Bedeutung auch für den Augenarzt.

In ihrem kürzlich erschienenen Editorial „Eponyms: What’s in a name” plädieren Jose S. Pulido und Eric L. Matteson von der Mayo Clinic in Rochester/USA dafür, dass die Eponyme „Reiter-Syndrom”, „Hallervorden-Spatz-Syndrom” und „Wegener’sche Granulomatose” aufgrund der NS-Vergangenheit der Erstbeschreiber nicht mehr verwendet werden sollen. Ja mehr noch, dass die Verwendung von Eponymen bei Krankheiten grundsätzlich infrage zu stellen sei [1]. Diese seit Anfang des Jahrtausends zunehmend intensiv geführte Diskussion wird voraussichtlich noch einige Jahre anhalten. Am Ende kein Cogan-Reese-Syndrom, kein Morbus Coats, kein Fleischer-Ring, keine Fuchs-Dystrophie, keine Vogt-Linien, keine Peters-Anomalie, keine Müller-Zellen, keine Descemet’sche Membran und kein Graefe-Zeichen mehr? Und konsequenterweise vielleicht auch „Rochester-Klinik” statt „Mayo Clinic”? Mit Eponymen werden nicht nur die Erstbeschreiber geehrt, sondern es wird Erkrankungen (und anderen wichtigen Entwicklungen in der Medizin) auch Gesicht und Geschichte gegeben. Wer auf Eponyme verzichtet, fördert die Geschichtslosigkeit.

Auf die Biografien von Hans Reiter (1881 – 1969) und Julius Hallervorden (1882 – 1965) kann und soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Der Verzicht auf diese Eponyme ist hinreichend begründbar, obwohl sowohl Reiter als auch Hallervorden die nach Ihnen benannten Syndrome viele Jahre vor Hitlers „Machtergreifung” beschrieben und sie ihre Verfehlungen in einer Zeit begangen haben, als heute selbstverständliche, ethische Standards in der Medizin fast überall noch kaum existent waren. Bei Friedrich Wegener liegen die Verhältnisse anders als bei Reiter und Hallervorden. Wegener war von 1939 – 1945 als Wehrmachtsarzt von Breslau aus nach Litzmannstadt (Lodz)/Polen abkommandiert und arbeitete dort als Pathologe an einem zivilen Pathologischen Institut. Er nahm dort wahrscheinlich auch Obduktionen an Menschen vor, die aus dem Ghetto stammten oder auf dem Transport dorthin verstorben waren. Dieses und das wahrscheinliche Wissen um die Existenz des nahe Lodz gelegenen Vernichtungslagers Chelmno wurde Wegener wiederholt zum Vorwurf gemacht. Die genauen Umstände dieser Obduktionen sind ungeklärt. Nach den 1947 im Rahmen des Entnazifizierungsverfahrens gemachten Ausführungen von Frau Käthe Kollmann, der Sekretärin Wegeners im Pathologischen Institut in Lodz, könnte es unter Umständen angehen, dass Wegener diese Obduktionen auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen der Verstorbenen vorgenommen hat, da die zivilen Behörden Todesursachen bekanntermaßen häufig fälschten und den Angehörigen an der Feststellung der wirklichen Todesumstände durch den „unabhängigen Wehrmachtsarzt” Wegener gelegen war [2]. Da Wegener in einem aus der Zeit in Lodz stammenden Brief angab, dass er vorhabe, sich mit der Luftembolie zu befassen [3], geriet er darüber hinaus in den Verdacht, sich an Menschenversuchen beteiligt zu haben. Die Liste seiner Vorträge und Publikationen bis 1945 gibt aber keine Hinweise darauf, dass Wegener sich tatsächlich mit der experimentellen Luftembolie befasst hätte [2]. Und so weisen denn auch Woywodt et al. in ihren Veröffentlichungen aus dem Jahre 2006, welche die Diskussionen um den „Fall Wegener” in Gang gesetzt haben, ausdrücklich darauf hin, dass gegen Wegener niemals Anklage erhoben wurde und ihm auch niemals ein Verbrechen nachgewiesen werden konnte [3] [4]. Umfangreiche Nachforschungen eines der Autoren (A. G.) in polnischen Archiven haben ebenfalls keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Wegener zum Schuldigen geworden ist. So blieb als letztendlich wesentlicher und wiederholt vorgebrachter Vorwurf gegen Wegener, der eine schwedische Mutter und in der Schule Hebräisch gelernt hatte, seine eindeutig belegte Mitgliedschaft in der „Sturmabteilung” (SA), der Staatspartei NSDAP und im nationalsozialistischen deutschen Ärztebund (NSDÄB) [5] [6] [7]. Hierzu ist festzustellen:

Bis zum Ende des NS-Regimes im Mai 1945 waren 40 – 45 % aller Ärzte Mitglied der NSDAP, 26 % Mitglied der SA und 7 % der SS („Schutzstaffel”) 8. Etwa 30 % der niedergelassenen Ophthalmologen und 48 % der ophthalmologischen Lehrstuhlinhaber waren Parteimitglied (Gesamtbevölkerung ca. 10 %) 9. Eine Mitgliedschaft in der SA und der NSDAP war damit zunächst „nichts Besonderes”. Zumindest bis 1935 war für den großen Teil der deutschen Bevölkerung nicht ersichtlich, dass Hitler einen Krieg planen und zum millionenfachen Massenmörder werden würde. Dieses, obwohl Hitler seine Ansichten in „Mein Kampf” (1925 / 27) dargelegt hatte und Übergriffe gegen Juden und politische Gegner bereits kurz nach der „Machtergreifung” am 30.1.1933 begannen. Obwohl aus heutiger Sicht schwer nachvollziehbar und retrospektiv ein großer Fehler, erfolgten die Wahl der NSDAP und der Eintritt in die Partei bei einem großen Teil der Bevölkerung „in gutem Glauben”. So gab beispielsweise Karl Schmidt (1899 – 1980), ehemals Direktor der Universitäts-Augenkliniken Bonn und Straßburg und Rektor der dortigen Universitäten anlässlich seines Entnazifizierungsverfahrens 1948 zu Protokoll: „Ich bin der NSDAP gerne beigetreten, weil ich in ihr die einzige Möglichkeit sah, die innenpolitisch völlig verfahrenen Zustände in Deutschland wieder in Ordnung zu bringen. Ich glaubte, im Jahre 1933 meinen bisher geschuldigten liberal-demokratischen Grundsätzen abschwören zu können, da die Demokratie in ihrer freiesten Spielart seit dem Jahr 1918 in Deutschland im wesentlichen Schiffbruch erlitten hatte und vor allen Dingen die brennenden Fragen der sozialen Not nicht zu lösen imstande war” 8 9. Es mag jeder für sich selbst entscheiden, ob er den NSDAP-Beitritt Schmidts (im Jahre 1933) angesichts der Verelendung breitester Bevölkerungsschichten für nachvollziehbar hält oder nicht. Die „Sturmabteilung” (SA) wurde von Hitler im November 1921 gegründet. Bei den Wahlen zum Reichstag im Juli 1932 wurde die NSDAP mit 37,4 % der Stimmen stärkste Partei. Der Eintritt Wegeners in die SA im September 1932 erfolgte noch vor der „Machtergreifung” und war damit „relativ früh”, aber sicher nicht, wie behauptet wurde, „sehr früh”. Bei Wegeners SA-Mitgliedschaft darf ferner nicht außer Acht gelassen werden, dass die SA nach dem „Röhm-Putsch” vom 30.6. und 1.7.1934 ihre Macht weitgehend an die „Schutzstaffel” (SS) verlor und in der Folgezeit nahezu bedeutungslos wurde. Wegener wurde 1932 als „Sturmbannführer” in die SA übernommen. Im Jahre 1938, noch vor seiner Versetzung nach Polen, wurde er „Obersturmbannführer” 3. Bei diesem Dienstgrad handelte es sich um den höchsten der mittleren Dienstgrade der SA, also um einen höheren, aber nicht sehr hohen Dienstgrad. Nach 1938 wurde Wegener nicht mehr befördert, obwohl Beförderungen bei „verdienten Nationalsozialisten” im Allgemeinen großzügig bis zum Kriegsende ausgesprochen wurden. Außer dem SA-Sportabzeichen (1934) und dem Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse (1944) – Wegener wusste selbst nicht, warum er dieses bekam – erhielt Wegener keinerlei Orden oder sonstige Auszeichnung 2. Bei „verdienten Nationalsozialisten” wurde seinerzeit mit Orden in der Regel nicht gespart. Friedrich Wegener blieb bis weit über seine Versetzung nach Lodz hinaus „einfacher Assistenzarzt”, erst ab 1942 war er Oberarzt. Das von ihm sicherlich angestrebte akademische Ziel einer Professur, die er aufgrund seiner Arbeiten sehr wahrscheinlich verdient gehabt hätte, erreichte er bis zum Kriegsende nicht. Dabei wäre es für ihn ein Leichtes gewesen, seine Beziehungen innerhalb der Partei spielen zu lassen, da sein Bruder sehr hoher NSDAP-Funktionär gewesen war. Paul Wegener (1908 – 1993) hatte von 1934 bis 1936 in unmittelbarer Nähe von Hitlers Stellvertreter Rudolf Hess (1894 – 1987) und dem späteren Leiter der Parteikanzlei, Martin Bormann (1900 – 1945), in der Münchner Parteizentrale der NSDAP gearbeitet und war ab 1942 Gauleiter des Bezirks „Weser-Ems”. Der NSDÄB war ab 1935, also nach der Machtbefestigungsphase der NSDAP, so gut wie bedeutungslos und wurde 1943 gemeinsam mit anderen nutzlos gewordenen Parteigliederungen von der NSDAP aufgelöst 8. Der 1938 erfolgte Eintritt Wegeners in diese Vereinigung kann daher als „praktisch irrelevant” bezeichnet werden.

Der Staatsanwalt Günter Philipp aus Lübeck stellte Friedrich Wegener mit Datum vom 6.5.1947 folgendes „Leumundszeugnis” für das Entnazifizierungsverfahren aus [2]. Es heißt darin unter anderem:

„Dr. Wegener ist ein grundehrlicher, anständiger Charakter, der politisch in meiner Gegenwart nie hervorgetreten ist. […] Im Herbst 1932 trat Dr. Wegener als Arzt in die SA ein und wurde sogleich Sturmbannarzt. Ich erfuhr davon erst im Januar 1933, als ich selbst wegen meiner und meiner Familie politischen demokratischen Gesinnung und meiner stadtbekannten Freundschaft mit der Familie des im März 1933 ermordeten nichtarischen Rechtsanwalts und Notars Spiegel und auch anderen Juden in Kiel heftigen politischen Angriffen ausgesetzt und auch gelegentlich der Besetzung des Kieler Rathauses durch SA körperlich durchsucht und vorübergehend inhaftiert war. Dr. Wegener, der meine anti-nationalsozialistische politische Überzeugung kannte, stand mir besonders während der Märztage 1933 hilfreich zur Seite und bewahrte mich wiederholt vor Angriffen von Berufskollegen aus Kreisen, die damals zur NSDAP und der Harzburger Front gehörten und die versuchten, mich politisch zu verunglimpfen. Auch, als mein Vater im März 1933 aus seinem Amt als Stadtrat und Bürgermeister der Stadt Kiel nach § 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (später nach § 6 gemildert) entlassen wurde und sich fast alle Bekannte von mir und meiner Familie in diffamierender Weise zurückzogen, bewahrte mir Herr Dr. Wegener unbeirrt seine Freundschaft und verkehrte nach wie vor in meinem Hause. Er hat auch in der Folgezeit nie den Versuch unternommen, mich politisch zu beeinflussen. […]

Als ich Dr. Wegener 1941 gelegentlich eines Fronturlaubs zufällig in Hamburg traf, betonte er mir gegenüber seinen Unwillen über die Misswirtschaft der Partei, insbesondere das Bonzentum, die Judenverfolgungen und die unglaubliche Behandlung der Polen in Litzmannstadt, die er als „unmenschlich” bezeichnete. Er hob dabei hervor, dass er inzwischen Wehrmachtsarzt geworden sei und mit den Machenschaften der Partei nichts zu tun habe. […]

Ich habe niemals erfahren, dass Dr. Wegener aus der politischen Stellung seines Bruders persönliche Vorteile gezogen hätte, die ihm als anerkannten Pathologen zweifellos zur Verfügung gestanden haben würden”.

Es ist mit Sicherheit anzunehmen, dass im Rahmen der Entnazifizierungsverfahren zahlreiche „Persilscheine” ausgestellt wurden (Persil ist ein Waschmittel. Mit „Persilschein” ist gemeint, dass Schmutz weiß gewaschen wird). Da Philipp Jurist und somit kein Kollege Wegeners war, er bereits im Herbst 1945 von den Britischen Militärbehörden wieder als Staatsanwalt zugelassen wurde und insofern mit hoher Wahrscheinlichkeit unbelastet war und er sich – vielleicht am wichtigsten – in seinem Zeugnis auf prinzipiell nachprüfbare Ereignisse in Kiel berief, können seine Ausführungen als „sehr wahrscheinlich glaubwürdig” angesehen werden.

Der Staatsanwalt Heinrich Wolff, ebenfalls aus Lübeck und ebenfalls wahrscheinlich glaubwürdig, gab am 15.6.1947 zu Protokoll:

„[…] Er (Wegener) hatte sich der SA als Arzt zur Verfügung gestellt, und war als Idealist davon überzeugt, dass die von der NSDAP damals propagandistisch vertretenen Ziele für den Wiederaufstieg Deutschlands den richtigen Weg darstellten. […] Er setzte auch den Verkehr mit den ihm befreundeten Halbjuden fort, obwohl er wusste, dass Mitgliedern der SA dieses streng verboten war. […] Den Rassentheorien konnte er kein Verständnis entgegenbringen. „Wer Rasse hat, der spricht nicht davon” war eine seiner Redensarten” [2].

Es ist uns etwas unverständlich, warum Woywodt und Matteson diese Wegener entlastenden Passagen unerwähnt ließen, obwohl ihnen die entsprechenden Dokumente offenbar bekannt waren [3].

Das am 14.7.1933 erlassene und am 1.1.1934 in Kraft getretene „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” wurde insbesondere 1935 bis 1938 auf ophthalmologischen Kongressen in Deutschland und im deutschen ophthalmologischen Schrifttum diskutiert. Dabei forderten einige Nicht-NSDAP-Mitglieder eine deutlich strengere Auslegung des Gesetzes, d. h. mehr (Zwangs-) Sterilisationen, als manche NSDAP-Mitglieder das taten [8] [9]. Dieses eine Beispiel mag zeigen, dass NSDAP-Mitgliedschaft nicht grundsätzlich mit Schuld und Nicht-NSDAP-Mitgliedschaft nicht grundsätzlich mit Unschuld verbunden werden darf.

Zusammengefasst halten die Autoren die Bezeichnung „Wegener’sche Granulomatose” bis zum Beweis definitiver Schuld Wegeners für weiterhin angebracht. Dennoch hat eine Gruppe internationaler, dabei auch deutscher Rheumatologen im November 2010 nach einer Konsensus-Konferenz beschlossen, die „Wegener’sche Granulomatose” in „Granulomatose mit Polyangiitis (Wegener)” (abgekürzt GPA) umzubenennen und das Eponym in Klammern, also den Namen „Wegener”, ab 2015 langsam „aussterben” zu lassen. Die entsprechende Erklärung soll in naher Zukunft in mehreren rheumatologischen Fachzeitschriften publiziert werden.

Das kontinuierliche Erinnern an die Greueltaten der Nationalsozialisten ist wichtig, darf aber – so schwer es bei allen verständlichen Emotionen auch hin und wieder fallen mag – nicht von einer differenzierten Betrachtungsweise abhalten. Wenn, wie geschehen, Hans Reiter – in der NS-Zeit Präsident des Reichsgesundheitsamts – mit Massenmördern wie Hitler, Stalin und Pol Pot auf eine Stufe gestellt [10] und die Wegenersche Granulomatose mit einer „Himmlerschen Granulomatose” verglichen wird [6] (Heinrich Himmler stand als „Reichsführer-SS” an der Spitze des NS-Unterdrückungsapparats), wird man den historischen Geschehnissen nicht gerecht. Es kommt – auch für uns kausal denkende Ärzte – vor allem darauf an, den Bedingungen, welche den Aufstieg von totalitären Systemen gleich welcher Art überhaupt erst ermöglichen, rechtzeitig entgegenzuwirken.

Eine vom Tenor her ähnliche Stellungnahme wurde zeitgleich in englischer Sprache als „Letter to the editor” bei „Retina” eingereicht und zwischenzeitlich zur Publikation angenommen.

Interessenkonflikt: Nein

Literatur

  • 1 Pulido J S, Matteson E L. Eponyms: What’s in a name?.  (Editorial) Retina. 2010;  30 1559-1560
  • 2 Military Government of Germany .Entnazifizierungsverfahren Friedrich Wegener. Schleswig: Landesarchiv Schleswig-Holstein. LASH Abt. 460.3 Nr.192; G/ 93 513
  • 3 Woywodt A, Haubitz M, Haller H et al. Wegener’s granulomatosis.  Lancet. 2006;  367 1362-1366
  • 4 Woywodt A, Matteson E L. Wegener’s granulomatosis – probing the untold past of the man behind the eponym.  Rheumatology. 2006;  45 1303-1306
  • 5 Rosen M J. Dr. Friedrich Wegener, the ACCP, and history.  Chest. 2007;  132 739-741
  • 6 Savel R H, Goldstein E B, Savel I et al. Time does not heal all wounds. Medical luminaries, national socialism, and the American college of chest physicians.  Chest. 2007;  132 2064-2065
  • 7 Lefrak S S, Matteson E L. Friedrich Wegener. The past and the present.  Chest. 2007;  132 2065
  • 8 Rohrbach J M. Augenheilkunde im Nationalsozialismus. Stuttgart: Schattauer; 2007
  • 9 Rohrbach J M. Deutsche Augenärzteschaft und NSDAP.  Sudhoffs Archiv. 2008;  92 1-19
  • 10 Panush R S, Parashiv D, Dorff E N. The tainted legacy of Hans Reiter.  Semin Arthritis Rheum. 2003;  32 231-236

Prof. Dr. Jens Martin Rohrbach

Department für Augenheilkunde, Forschungsbereich Geschichte der Augenheilkunde, Eberhard-Karls-Universität Tübingen

Schleichstr. 6 – 12

72076 Tübingen

Phone: ++ 49/70 71/2 98 47 61

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