Gesundheitswesen 2010; 72 - V45
DOI: 10.1055/s-0030-1266212

Gesund beginnt im Mund – ein Handlungsfeld zur Förderung der Kindergesundheit im Bündnis „Gesund Aufwachsen in Brandenburg“

G Rojas 1, E Friese 2, B Müller-Senftleben 2
  • 1Stadt Brandenburg, Brandenburg
  • 2Land Brandenburg, Potsdam

Im Rahmen des Gesundheitszieleprozesses erfolgt seit 2003 die Förderung der Kindergesundheit im Land Brandenburg mit dem Bündnis „Gesund Aufwachsen in Brandenburg“. Über 60 Akteure inner- und außerhalb des Gesundheitswesens arbeiten zu den Handlungsfeldern „Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung“, „Frühe Hilfen und Pädiatrische Versorgung“, „Seelische Gesundheit“, „Unfall- und Gewaltprävention“ und „Mundgesundheit“ in Arbeitsgruppen zusammen. Der Steuerungskreis koordiniert ihre Arbeit und in Plenumsveranstaltungen erfolgt ein Austausch aller Akteure zu den vereinbarten Zielen und Maßnahmen der einzelnen Handlungsfelder. Unter der globalen Zielstellung „Kinder und Jugendliche haben gesunde Zähne in einem gesunden Mund und gleiche Zugangschancen zu präventiven und kurativen Angeboten“ wird die Mundgesundheit als Teil der Kindergesundheit verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Teilziele wurden für die Altersgruppen der 6, 12 und 15 Jahre alten Kinder und Jugendlichen formuliert. Eine umfassende Förderung und nachhaltige Verbesserung der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen kann durch die Umsetzung zielgruppenorientierter Betreuungsprogramme erreicht werden. Als Basis für die Durchführung wurde ein Handlungsrahmen gestaltet, der ermöglicht, dass flächendeckend zahnmedizinische primär- und sekundärpräventive Maßnahmen dort umgesetzt werden, wo Kinder und Jugendliche sind – im Setting Kindertagesstätte und Schule. Gleichzeitig erfolgen damit Impulse für individuelles präventives Handeln in Familien. Koordiniertes vernetztes Agieren zwischen Zahnärzten, Eltern, Erziehern, Lehrern, Öffentlichem Gesundheitsdienst, Kinderärzten, Gynäkologen, Hebammen und Familienpaten zu entwickeln, ist ebenfalls eine Aufgabe der AG Mundgesundheit, zu der im Kern die Partner der Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe gem. §21 SGB V im Land Brandenburg – das Gesundheitsministerium, die Landeszahnärztekammer, der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund und die Verbände der Krankenkassen gehören. Nach Beendigung der ersten Zielerreichungsperiode können Ergebnisse für die Landesebene und gleichzeitig die neuen Zielvorgaben vorgestellt werden.