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DOI: 10.1055/s-0030-1266262
Aufsuchende Hilfe durch Familienhebammen – individualisierte psychosoziale Prävention
Seit 9 Jahren werden in Niedersachsen und zunehmend auch in anderen Bundesländern Familienhebammen zur Vermeidung von Kindesvernachlässigung und -misshandlung eingesetzt. Die fortlaufende Evaluation der vergangenen Jahre belegt: gute Erreichbarkeit von Risikofamilien, gute Erfolge bei der Verbesserung psychischer und somatischer Probleme von Müttern und Kindern während des ersten Lebensjahres. In Abhängigkeit von der Interessenlage der Auftraggeber d.h. Wunsch nach Kontrolle oder Wunsch nach Prävention, gestallten sich die Akzeptanz bei den Klientinnen und damit die Erfolge der aufsuchenden Arbeit sehr unterschiedlich. Die Beratung und Hilfestellung muss individuell auf die unterschiedlichen Situationen und Bedürfnisse eingestellt werden. Am günstigsten stellen sich die Ergebnisse dar, wenn bereits während der Schwangerschaft der Einsatz einer Familienhebamme in einer Familie mit Risikofaktoren erfolgen kann und wenn diese Familie den Jugendbehörden noch nicht bekannt ist. Eine günstige Relation in den erreichten Familien ergibt sich, wenn lediglich ca. 30–40% durch ein Jugendamt, die weiteren Klientinnen aber durch Ärzte, Krankenhäuser, Beratungsinstitutionen u.a. direkt überwiesen werden. Von großer Bedeutung ist ferner das Ausmaß der Zusammenarbeit zwischen der Familienhebamme, der Jugendbehörde, Ärzten und anderen Institutionen. Daten und kritische Überlegungen aus den Erfahrungen über den Einsatz von 180 Familienhebammen in bisher 40 niedersächsischen Jugendämter werden präsentiert.