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DOI: 10.1055/s-0030-1266266
Förderung von Schutzimpfungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) – Status quo und Potenziale
Hintergrund: Die Verhütung übertragbarer Erkrankungen gehört im Rahmen der Gesundheitsdienstgesetze zu den Aufgaben des ÖGD. Die in den Ländern zuständigen Stellen sind nach §20d Absatz3 SGB V angehalten, Rahmenvereinbarungen mit den Krankenkassenverbänden abzuschließen, die auch die Übernahme der Sachkosten von Impfungen regeln. Material und Methoden: Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit Impfstoffen in Deutschland sowie den Aktivitäten der Krankenkassen zur Förderung von Schutzimpfungen wurden die Zuständigen der Bundesländer schriftlich qualitativ und quantitativ befragt. Ergebnisse: Nicht in allen Ländern besteht z.Zt. eine gültige Rahmenvereinbarung. Die Gesundheitsämter (bzw. Fachabteilungen) müssen sich darüber hinaus den bestehenden Rahmenvereinbarungen nicht anschließen. Während die Gesundheitsämter in fast allen befragten Bundesländern Impfbuchkontrollen durchführen, werden von vielen Ämtern keine Impfungen durchgeführt. Wenn Impfungen durchgeführt werden, meist in Gemeinschaftseinrichtungen, aber auch bei Ausbrüchen, anlässlich von Schuleingangsuntersuchungen und Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz sowie bei eigenen Mitarbeitern und in sozialen Brennpunkten. In fast allen Bundesländern nehmen die zuständigen ÖGD-Vertreter an Impfkommissionen, Initiativen, Arbeitsgemeinschaften und -kreisen zur Förderung von Schutzimpfungen teil, in den meisten Fällen sind an diesen Gremien auch Krankenkassen eingebunden. Der Impfstoffbezug des ÖGD ist in den Bundesländern – und auch in den einzelnen Ämtern – sehr unterschiedlich geregelt: Einige Länder schreiben jährlich Impfstoffe aus, andere wählen zwischen Angeboten der Hersteller oder die Ämter beziehen zum Apothekenverkaufspreis. Ein Rabatt speziell für den ÖGD kann von Ländern oder Ämtern eingefordert werden. Keines der befragten Länder führt darüber hinaus Preisverhandlungen mit Herstellern. Die Bestellung und Abrechnung von Impfstoffen erfolgt sowohl zentral als auch über die Ämter. In den befragten Ämtern wurden im Rahmen des ÖGD 2009 etwa 20% weniger Impfungen durchgeführt als 2008 (exkl. H1N1). Diskussion/Schlussfolgerungen: Dem Geschehen auf dem Impfstoffmarkt für den ÖGD fehlt es an Transparenz. Wirtschaftliche Bezugswege sollten auch im ÖGD bundesweit gefördert werden.