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DOI: 10.1055/s-0030-1266379
Tabakwerbung außer Kontrolle
Der Widerspruch zwischen öffentlicher Gesundheitsförderung und Tabakwerbung kann nicht größer sein. Daher sieht der Gesetzgeber Einschränkungen für Tabakwerbung vor, die sich insbesondere auf den Jugendschutz konzentrieren. Die Einhaltung der Einschränkungen ist von den Lebensmittelaufsichtsämtern zu überwachen. Das entsprechende Gesetz schreibt vor, dass Kinder, Jugendliche und Heranwachsende nicht besonders durch Tabakwerbung zum Rauchen veranlasst werden dürfen. Da Jugendliche eines besonderen Schutzes bedürfen, hat das Forum Rauchfrei untersucht, in welcher Weise Lebensmittelaufsichtsämter auf Tabakwerbung, die sich offensichtlich an Jugendliche wendet, reagieren. Johannes Spatz, Sprecher des Forum Rauchfrei, wird diese Studie über die Praxis der Tabakwerbung und ihrer Kontrolle referieren. Zahlreiche Beispiele aus dem vergangenen Jahr zeigen, dass Tabakwerbung in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel nicht von den zuständigen Ämtern kontrolliert wird. Die Ämter werden nicht von sich aus tätig. In der Regel verschleppen sie bei Anzeigen die Angelegenheit und nehmen nicht ihre örtliche Zuständigkeit wahr. Obwohl inzwischen Tabakkontrolle und Nichtraucherschutz in den Medien ein wichtiges Thema geworden sind, spielen sie im Alltag der zuständigen Lebensmittelaufsichtsämter keine Rolle. Spatz fordert ein radikales Umdenken der Ämter, da der Anspruch der kommunalen Verwaltung, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern, durch Tabakwerbung im öffentlichen Raum konterkariert wird.