Gesundheitswesen 2010; 72 - MDK1
DOI: 10.1055/s-0030-1266396

Wie gehen wir mit Innovationen um? – Wie berücksichtigen wir Fortschritt und Rechtsprechung

D Bühler 1
  • 1GKV Spitzenverband, Berlin

Nach dem Gesetz beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss Richtlinien über die Gewährung für die Versorgung der Versicherten. Er kann dabei die Erbringung und Verordnung von Leistungen einschränken oder ausschließen, wenn nach allgemein anerkanntem Stand der medizinischen Erkenntnisse der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit oder die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen sind. Kann der G-BA dies wirklich oder sind ihm durch Methodik und Rechtsprechung Grenzen gesetzt, an denen die Umsetzung dieses Anspruches scheitert? Ist eine Begrenzung des Regelungsanspruches der Weg zur Entscheidungsmöglichkeit? Was kann das für die Rolle des MDK bedeuten? Das Referat unternimmt den Versuch, die Herausforderungen aus Sicht des GKV-SV aufzuzeigen. Entscheidungen müssen getroffen werden. Der GKV Spitzenverband hat erklärt, darauf zu achten, dass die gesetzlich Versicherten auch künftig am medizinischen Fortschritt teilhaben. Was medizinisch notwendig ist, muss auch künftig zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören. Hoffnungen und die unerfüllte Wünsche sind im Kompetenzbereich einer „Kranken“-Kasse natürliche Begleiter, daran ändern auch begriffliche Umdeutungen nichts. Gelingt es, Erwartungen zu wecken, ist die Aussicht auf Zuspruch und ökonomischen Erfolg gewiss. Hoffnungen zu enttäuschen ist unpopulär. Auch aus Sicht des Patientenschutzes ist dennoch die kritische Frage nach dem Nutzen einer medizinischen Intervention die einzig nachhaltige Entscheidungsgrundlage für generalisierende Entscheidungen zur Gesundheitsversorgung. Solidarität braucht nachvollziehbare Regeln. Gerade laut werdende Rufe nach einer Priorisierung laufen Gefahr, den Nutzen des so Priorisierten außer acht zu lassen. Es gilt Wege zu finden, die Versorgungserwartung nicht zu enttäuschen, vor vermeidbaren Risiken zu schützen und Entscheidungen zur Ressourcenallokation begründbar zu machen. Um beurteilen zu können was „medizinisch notwendig“ ist, ist eine (Nutzen-) Bewertung notwendig.