Gesundheitswesen 2010; 72 - P78
DOI: 10.1055/s-0030-1266585

Stichtagserhebung „Freiheitsentziehende Maßnahmen“ des MDK Bayern zum „Annual World Elder Abuse Awareness Day“ am 15. Juni 2008

A Herold-Majumdar 1, O Randzio 1, A Berzlanovich 2, H Plischke 3, N Kohls 4
  • 1Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern (MDK Bayern), München
  • 2Department für Gerichtliche Medizin Wien, MUW, Wien
  • 3Generation Research Program, LMU München, Bad Tölz
  • 43Generation Research Program, LMU München, Bad Tölz

Hintergrund: Im Rahmen der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI, Pflegeversicherung) wird die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen sowohl im ambulanten, häuslichen Bereich als auch in stationären Pflegeeinrichtungen vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erhoben jedoch nicht systematisch im Sinne der Versorgungsforschung ausgewertet. Methode: Der MDK Bayern verschaffte sich 2008 im Rahmen einer Querschnittsstudie einen Überblick über die Fixierungsrate im ambulanten und stationären Sektor durch eine Stichtagserhebung anlässlich des „Annual World Elder Abuse Awareness Day“ am 15. Juni 2008. Die Stichprobe ergab sich aus der Auftragslage (Aufträge der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände, ARGE, für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI). Ergebnisse: Insgesamt wurden die Daten von 513 Versicherten erhoben. Von den 296 (58%) Versicherten im stationären Bereich waren 38% fixiert und von den 217 (42%) Versicherten in der eigenen Häuslichkeit (ambulant) waren 9% fixiert. Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz waren zu 65% im ambulanten Bereich und zu 79% im stationären Bereich fixiert. 35% der fixierten Versicherten waren pflegebedürftig gemäß der Stufe 1, 32% gemäß der Stufe 2 und 14% gemäß der Stufe 3. Die Art der Fixierung wurde differenziert erhoben. Bei 72% der ambulant betreuten und bei 67% der stationär versorgten fixierten Versicherten wurden Bettgitter eingesetzt. Ganztags und nachts wurde im stationären Bereich signifikant mehr fixiert als im ambulanten Bereich. Schlussfolgerung: Durch den gesetzlichen Begutachtungsauftrag können flächendeckende Daten zur Verbreitung freiheitsentziehender Maßnahmen (FeM) sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich gewonnen werden, die im Sinne der Versorgungsforschung auszuwerten sind. Die Effektivität von Interventionsprogrammen zur Reduktion von FeM kann überprüft und die Motivation für solche Anstrengungen zur Vermeidung und Reduktion von FeM kann damit gefördert werden.