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DOI: 10.1055/s-0030-1266662
Patienten-Information in Leichter Sprache – Chance zur Erhöhung der Patientensouveränität
Am 13. Dezember 2006 verabschiedete die UNO die Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Im Artikel 9 der Konvention wird ausdrücklich der barrierefreie Zugang zu Kommunikation und Informationen als Grundlage einer selbstständigen und selbstbestimmten Lebensgestaltung gefordert. Das nationale Gesundheitsziel „Gesundheitliche Kompetenzen erhöhen, Patientensouveränität stärken“ verweist auf die besondere Bedeutung informierter, aufgeklärter Patienten. Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit Hör- und Sehbehinderungen bleiben davon oft ausgeschlossen. Durch Informations- und Kommunikationsangebote in Leichter Sprache kann die Situation für diese Patientengruppen verbessert werden. Leichte Sprache entspricht festen Regeln, die von Inclusion Europe und dem Bundesnetzwerk Leichte Sprache entwickelt wurden. Sie ist eine Sprache für erwachsene Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen (mit kognitiven Beeinträchtigungen, mit Hör- oder Sehbehinderungen, mit Hirntumoren, Schädel-Hirn-Verletzungen, Schlaganfällen, dementiellen Erkrankungen) oder auch für Nichtmuttersprachler mit geringen Sprachkenntnissen. Zahlenmäßig ist die potentielle Patientengruppe, die Leichte Sprache benötigt, relativ groß. So gelten rund 4 Millionen Menschen in Deutschland als Analphabeten, rund 1.250.000 Menschen leben in Deutschland mit Lernschwierigkeiten. 5,1% der schwerbehinderten Menschen in Deutschland sind blind oder sehbehindert. 4,2% leben mit Störungen der geistigen Entwicklung. Und schließlich ist davon auszugehen, dass mit der Alterung der Bevölkerung der Anteil mehrfach geschädigter Erwachsener und damit der Bedarf an Unterstützung der Kommunikation und Information steigt. Im Falle einer Erkrankung oder eines bestehenden Beratungsbedarfs ist es auch für sie sehr wichtig, selbst etwas über die Erkrankung zu wissen, um selbstbestimmt Entscheidungen über Vorsorge und Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe treffen zu können. Im Beitrag sollen Beispiele aus Patienteninformationsmaterialien in Leichter Sprache vorgestellt werden. Bisher entwickelten wir Informationsmaterialien zum Thema Brustkrebs und Prostatakrebs (in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Krebsgesellschaft), zu Schwangerschaft und Familienplanung (im Rahmen eines Forschungsprojektes), zu Pränataldiagnostik (in Zusammenarbeit mit der BZgA) sowie Informationsmaterial zu geburtshilflichen Maßnahmen, basierend auf der „Dokumentierten Patientenaufklärung – Basisinformation zum Aufklärungsgespräch“, die im Kreißsaal von der Frau und ihrer Begleitperson unterschrieben werden müssen.
 
    