Gesundheitswesen 2010; 72 - P241
DOI: 10.1055/s-0030-1266747

Angemessenheit der Inanspruchnahme von Notfallambulanzen – Zum Einfluss von Geschlecht, Alter, Bildungsgrad und Ethnizität

E Hajiloueian 1, D Lange 2, M David 3, T Borde 4, B Babitsch 2
  • 1Berlin School of Public Health an der Charité – Universitätsmedizin Berlin, Berlin
  • 2Berlin School of Public Health an der Charité – Universitätsmedizin Berlin, Berlin
  • 3Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Berlin
  • 4Alice-Salomon-Hochschule, Berlin

Fragestellung: Nicht angemessene Inanspruchnahme ist – so die Ergebnisse internationaler und nationaler Studienergebnisse – in Notfallambulanzen häufig und stellt ein ernst zunehmendes Problem für das Versorgungssystem dar. Im Rahmen der Studie zur Inanspruchnahme klinischer Notfallambulanzen wurde überprüft, in welchem Umfang eine nicht angemessene Inanspruchnahme besteht und wie Geschlecht, Alter, Bildung und Ethnizität darauf Einfluss nehmen. Daten und Methodik: Die Daten wurden in einer Querschnittsstudie im Zeitraum von 11/2006 und 2/2007 in internistisch/gynäkologischen Notfallambulanzen in zwei großen Kliniken der Berliner Innenstadt erhoben. Insgesamt stehen für die Auswertung Daten aus leitfadengestützten Patienteninterviews und den dazu gehörigen Rettungsstellenscheinen von 387 Patienten/-innen zur Verfügung. Ein Index zur Angemessenheit der Inanspruchnahme wurde auf Basis von sechs Kriterien, wie u.a. Nutzung des Rettungs- und Transportwesens, Durchführung von nur im Krankenhaus vorgehaltener Diagnostik und stationäre Aufnahme gebildet. Ergebnisse: Insgesamt wurden diese Kriterien einer angemessenen Inanspruchnahme von 12% der Patienten/innen erfüllt.Die multivariate Analyse zeigte, dass zunehmendes Alter (odds ratio: 1,051; p-Wert=0,000) und das Vorliegen einer ärztlichen Einweisung (odds ratio: 13,467; p-Wert: 0,000) signifikante Prädiktoren für eine angemessene Inanspruchnahme der Rettungsstelle waren. Hingegen fanden sich für das Geschlecht, den Bildungsgrad und die Ethnizität keine statistisch signifikanten Ergebnisse. Schlussfolgerung: Da eine angemessene Inanspruchnahme der Rettungsstellen nach den definierten Kriterien nur für einen kleinen Patientenanteil zutrifft, sind zum einen eine gezielte Aufklärung über das Leistungsspektrum und den Versorgungsauftrag von Rettungsstellen zum anderen aber auch eine weitere Analyse der subjektiven Inanspruchnahmemotive der Patientinnen und Patienten wichtig und sollte insbesondere bei jüngeren Patienten/-innen und solchen, die sich in den Rettungsstellen häufig ohne eine ärztliche Einweisung vorstellen, stattfinden.