Klin Monbl Augenheilkd 2012; 229 - R04
DOI: 10.1055/s-0032-1327130

Kontrastsehen bei Sehbehinderten und unterstützende Sehhilfen

M Gebhardt 1
  • 1Jena

Hintergrund: Das Kontrastsehen ist eine wichtige Kenngröße zur Bewertung der visuellen Leistungsfähigkeit. Dargestellt wird diese durch die Kontrastempfindlichkeitsfunktion (KEF). In der Praxis haben sich die Messung der maximalem Kontrastempfindlichkeit (KE) und/oder die Bewertung des Abfalls der KEF bewährt. Bei Sehbehinderten ist häufig eine verringerte Kontrastempfindlichkeit festzustellen. Ausgewählte Sehhilfen können die Beeinträchtigungen verringern.

Methoden: In einer retrospektiven Studie wurde die KE von n=53 sehbehinderten Patienten ausgewertet. Die Messungen erfolgten mittels Bailey-Lovie Charts und die Klassifikation über die Low Contrast Sensitivity (LCS). Die erprobten und verordneten Sehhilfen wurden erfasst und ausgewertet.

Ergebnisse: Es zeigen sich bei gestörtem Kontrastsehen Präferenzen zu Filtergläser (Kantenfilter, Blaudämpfer), elektronischen Sehhilfen und Zusatzbeleuchtungen. Zum Lesen realer Texte wird eine höhere Vergrößerung als mit den Lesetafeln ermittelt benötigt.

Schlussfolgerungen: Die Messung der KE muss bei Sehbehinderten Bestandteil der optometrischen Untersuchung sein. Bei gestörter KE sollte eine Vergrößerungsreserve berücksichtigt werden. Filtergläser (Kantenfilter, Blaudämpfer), verschiedene Beleuchtungen und elektronische Sehhilfen sollten erprobt werden.