Gesundheitswesen 2013; 75 - V2
DOI: 10.1055/s-0033-1337453

Todesbescheinigungen/Leichenwesen

R Schöning 1
  • 1Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Facharzt für Rechtsmedizin, Ärztlicher Geschäftsführer, Magdeburg

Die Verbesserung der ärztlichen Leichenschau steht alle Jahre wieder im Focus öffentlichen Interesses. Der Ruf nach einer Reform der äußeren Leichenschau und nach einem „amtlichen Leichenschauarzt“ ist noch nicht verhallt. Aber wird sich in Zukunft etwas ändern?

Den rechtlichen Rahmen für die Leichenschau geben jeweils Landesgesetze. Und hier beginnen die ersten Probleme schon bei der Definition, was eigentlich eine Leiche ist. Weitestgehende Übereinstimmung gibt es hinsichtlich der Meinung, dass nur ein(e) Ärztin/Arzt den Tod eines Menschen feststellen darf. Bis zur Feststellung des Todes gibt es formell aber gar keine Leiche. Allen Ärztinnen und Ärzten muss klar sein, dass – solange keine sicheren Todeszeichen vorliegen (oder der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt wurde) -, sofort Reanimationsmaßnahmen einzuleiten sind.

Ist es dann aber sprachlich und inhaltlich korrekt, eine(n) Ärztin/Arzt zur „Leichenschau“ zu rufen, oder wäre es doch besser, auch aus Gründen der Trennung von Kassenleistung und durch die Angehörigen zu zahlenden Leistungen, Todesfeststellung und Leichenschau getrennt vorzunehmen, ohne sie zwingend zu trennen!

Sind die Anforderungen aus den Leichenschaugesetzen realistisch – oder ist es nicht eher weltfremd, wenn in fast allen Bundesländern gefordert wird, dass die vollständig entkleidete Leiche einschließlich aller Körperöffnungen (mit Ausnahme, es besteht eine Meldpflicht) am Sterbe- bzw. Auffindeort zu untersuchen ist.

Woran liegt es, dass selbst erfahrene Ärztinnen und Ärzte immer wieder als Todesursache Herz-Kreislaufversagen schreiben, dass Todesursachen wie „Alter“ oder „Demenz“ dokumentiert werden? Welchen Wert haben bei kritischer Betrachtung Todesursachenstatistiken?

Sollte nicht die Sektion im Sinne der Qualitätssicherung fester Bestandteil im Umgang mit dem Tod sein?

Welchen ethischen Anspruch haben wir, wenn es keinen Aufschrei gibt, dass 12 Leichen in einem Mercedes Benz-Sprinter, der nicht als Leichenwagen gekennzeichnet war, über ca. 200 km durch die Republik gefahren werden, um zur Kremation zu gelangen? Reichen unsere Gesetze?