Gesundheitswesen 2013; 75 - A258
DOI: 10.1055/s-0033-1354206

Prävention und Rehabilitation vor und bei Pflegebedürftigkeit

J Behrens 1
  • 1Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Medizinische Fakultät, Halle/Saale

Hintergrund: Das Motto 'Reha vor Pflege‘ wurde früher oft so gelesen, dass Prävention und Rehabilitation bei eingetretener Pflegebedürftigkeit nicht mehr aktuell. Dieses Missverständnis ist lange berichtigt. Prävention und Rehabilitation auch bei Pflegebedürftigkeit erscheint aus ethischen, demographischen und ökonomischen Gründen als ein Hauptforschungsgebiet (vgl. z.B. 'Agenda Pflegeforschung für Deutschland‘ 2012, und das SGB IX, da die meisten Pflegebedürftigen zugleich die Kriterien der Behinderung im Sinne des SGB IX erfüllen). Allerdings stellt sich nach wie vor die Frage, wie präventive und rehabilitative Maßnahmen zugeschnitten sein müssen, damit sie Pflegebedürftige nutzen können. Denn ich kann nur einer Maßnahme bedürtig sein, die mir nutzt. Diese Frage soll mit den Ergebnissen zweier eigener randomisierter kontrollierter Verlaufsstudien erörtert werden. Die erste Studie prüft in Sachsen und Sachsen-Anhalt multizentrisch die Wirkung Präventiver Hausbesuche. Die zweite Studie prüft die Wirkung einer präventiven und rehabilitativen Fallbegleitung nach Schlaganfall im südlichen Sachsen-Anhalt. Schlussfolgerungen: Während die allgemeine Rehabilitierbarkeit und damit die Rehabedürftigkeit auch im Sinne des SGB IX selten zu verneinen ist (aber oft verneint wird), hängt die Wirksamkeit von Maßnahmen von zahlreichen Kontextbedingen ab, die in eine systematische Wirkungsforschung einzubeziehen sind. Dass eine Person von einer Form der Rehabilitation nicht profitiert, heißt nicht, dass sie von keiner Form der Rehabilitation profitieren würde.