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Klin Monbl Augenheilkd 2013; 230(08): 778-779
DOI: 10.1055/s-0033-1356827
DOI: 10.1055/s-0033-1356827
Praxisseite
Steuererklärung – Gesundheit spart Steuern – Freibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung
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Publication History
Publication Date:
02 September 2013 (online)
Aufwendungen für die Gesundheitsförderung von Mitarbeitern müssen diese als geldwerten Vorteil beim Finanzamt angeben. Damit werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Arbeitgeber mögen der Ansicht sein, bestimmte für die Arbeitnehmer erbrachte Leistungen auf dem Gesundheitssektor seien lohnsteuerlich unbeachtlich; die Finanzverwaltung vermutet dahinter aber ganz überwiegend versteckten Arbeitslohn.
Für Arbeitgeber bedeutete das nicht selten, dass der Betriebsprüfer das gut gemeinte Gesundheitsmanagement als steuerpflichtiges Arbeitsentgelt einstuft, und oft erst nach Jahren erhebliche Nachzahlungen zur Lohnsteuer und Sozialversicherung anfallen.