Gesundheitswesen 2014; 76 - V01
DOI: 10.1055/s-0034-1371554

Praxis der Verbeamtungsuntersuchungen im ÖGD

D Meissner 1
  • 1Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Landeskoordinierungsstelle für ärztliche Begutachtung für die Landesverwaltung,Schwerin

Die beamtenrechtlichen Einstellungsuntersuchungen sind im vergangenen Jahr durch die höchstrichterliche Rechtsprechung mit Senkung des Prognosemaßstabes bei erhöhten Anforderungen an eine fundierte medizinische Tatsachengrundlage in den Fokus geraten.

Dies hat lebhafte Diskussionen unter den Amtsärztinnen und Amtsärzten ausgelöst. Als Grundlage für die weitere zu führende Diskussion wurden Daten über die aktuelle Praxis der Untersuchungen gesammelt. Dazu wurden Beamten- und ÖGD-Gesetze, Verordnungen und Schwerbehindertenrichtlinien der Bundesländer herangezogen und eine Umfrage durchgeführt, an der sich Begutachtungsstellen aller Bundesländer beteiligt haben. Es gibt große Unterschiede in den länderspezifischen Regelungen. So bei der Ausgestaltung der örtlichen und sächlichen Zuständigkeit, wobei die jüngeren LBG häufig das Amtsarztprinzip verlassen. Auch die Frage, bei welchen Anlässen die Untersuchung erforderlich wird und wer die Kosten übernimmt, wird unterschiedlich gehandhabt. Selbst die Regelungen für den Personenkreis der Schwerbehinderten differieren erheblich. Auch Regelungen für besondere Beamtengruppen wie Feuerwehr, Justiz, Lehrer und Forst sind zum Teil länderspezifisch unterschiedlich ausgestaltet. Die Rahmenbedingungen für die gutachterlich Tätigen sind daher besonders schwierig. Es gibt seitens der gutachterlich Tätigen vielerorts engagierte Bemühungen um die Standardisierung und Qualitätssicherung im Begutachtungswesen. Gleichwohl weisen die Angaben über den Standarduntersuchungsumfang und die Ablehnungsquote bei Begutachtungen zum Teil erhebliche Schwankungen auf. Die gutachterlich Tätigen sollten sich gut vernetzen, um die Standardisierung der Begutachtung voranzutreiben und den Einfluss ihrer ärztlichen Sachkunde in Politik, Legislative und Judikative zu stärken.