Gesundheitswesen 2014; 76 - V29
DOI: 10.1055/s-0034-1371582

Nach dem Landkreisneuordnungsgesetz: Die Rolle der kommunalen Gesundheitsämter bei der Fachaufsicht und der Durchführung der psychiatrischen Besuchskommission in Mecklenburg-Vorpommern

K Barfknecht 1
  • 1Landkreis Rostock, Sozialpsychiatrischer Dienst, Güstrow

Die Fachaufsicht über die an der Unterbringung psychisch kranker Menschen beteiligten stationären Einrichtungen sowie die Teilnahme an der psychiatrischen Besuchskommission, gehören auch in Mecklenburg- Vorpommern seit langem zu den gesetzlich geregelten Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Im Rahmen einer geplanten Neuverteilung dieser Aufgaben in unserem Bundesland wurde festgestellt, dass gerade die Ausübung der Fachaufsicht in den Kommunen sehr heterogen geregelt war. Innerhalb der Landesarbeitsgemeinschaft „Sozialpsychiatrische Dienste“ wurde daraufhin in Absprache mit dem zuständigen Ministerium 2013 eine landesweite Leitlinie erarbeitet, die hier vorgestellt werden soll. Die Organisation und Durchführung der psychiatrischen Besuchskommission in Mecklenburg- Vorpommern wurde durch das „Gesetz über die Zuordnung von Aufgaben im Rahmen der Landkreisneuordnung“ (12. Juli 2010) mit der zweiten Kreisgebietsreform vom Oktober 2011 von der Landesebene direkt auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen, was in Deutschland eher die Ausnahme darstellt. Bis zum Jahresende 2013 hatten unter Federführung der jeweiligen Psychiatriekoordinatoren von sieben beteiligten Gebiets-körperschaften vier eine Besuchskommission gegründet und ihre Mitglieder berufen. In drei Landkreisen bzw. kreisfreien Städten erfolgte bereits eine erste Begehung der Kliniken. Trotz einiger Anfangsschwierigkeiten hat sich bisher gezeigt, dass die Ansiedlung dieser speziellen Aufgabe in den Gesundheitsämtern eine sinnvolle Ergänzung des Aufgabenspektrums darstellt und entsprechend des Subsidiaritätsprinzips zur Stärkung der kommunalen Strukturen beiträgt.