RSS-Feed abonnieren
Bitte kopieren Sie die angezeigte URL und fügen sie dann in Ihren RSS-Reader ein.
https://www.thieme-connect.de/rss/thieme/de/10.1055-s-00000093.xml
Ernährung & Medizin 2014; 29(4): 162-164
DOI: 10.1055/s-0034-1384502
DOI: 10.1055/s-0034-1384502
wissen
Aromastoffe
Seit dem 22. Oktober 2014 ist die EU-Positivliste in KraftWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
18. Dezember 2014 (online)
Zusammenfassung
In der vorliegenden Publikation wird die europarechtliche Situation nach dem Inkrafttreten der Positivliste für mehr als 2000 Aromastoffe am 22. Oktober 2014 dargestellt. Durch die gesundheitliche Einzelbewertung und Zulassung dieser Aromastoffe wird ein hohes Maß an Sicherheit im Sinne des Verbraucherschutzes erreicht. Aromen aus Lebensmitteln können weiterhin rechtmäßig ohne Zulassung verwendet werden.