Gesundheitswesen 2014; 76 - A6
DOI: 10.1055/s-0034-1386856

Daten zur Rehabilitation der Rentenversicherung und AOK: Potenzial und Herausforderungen am Beispiel von Ergebnismessungen

A Bestmann 1, U Polak 2, I Nowak 3
  • 1Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin
  • 2DGUV, Berlin
  • 3AOK-Bundesverband, Berlin

Die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sind integraler Teil der Gesundheitsversorgung sowie der gesellschaftlichen Teilhabe in Deutschland. Die meisten Rehabilitationen führen die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch (Deutsche Rentenversicherung 2011 ca. 967.000 medizinische Rehabilitationen und ca. 131.000 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, GKV ca. 747.000 medizinische Rehabilitationen [1]). Der vorliegende Beitrag fokussiert auf die Rehabilitationsleistungen der DRV und der Allgemeinen Ortskrankenkasse als einer Vertreterin der GKV. Bei der DRV umschließt dieser Bereich neben der medizinischen auch die berufliche Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Am Beispiel folgender Fragestellungen zur Ergebnismessung werden Potenziale dieser Datenbestände sowie Herausforderungen erläutert, die bei der Datenanalyse berücksichtigt werden sollten.

Fragestellung 1: Wo verbleiben Rehabilitanden der Rentenversicherung nach einer medizinischen Rehabilitation?

Fragestellung 2: Wie viele Rehabilitanden sind im Anschluss an eine berufliche Bildungsmaßnahme erwerbstätig?

Fragestellung 3: Welche Faktoren beeinflussen die Eingliederung in die Erwerbstätigkeit nach einer beruflichen Bildungsmaßnahme?

Datengrundlagen der vorliegenden Analysen sind die als Scientific Use Files aufbereiteten Datenbestände zur Rehabilitation des FDZ-RV sowie die jährlich aktualisierten, in Form von relationalen Datenbanken zur Verfügung stehenden Mikrodaten zur Rehabilitation des WidO. Die Daten wurden deskriptiv mithilfe einer Sterbetafelanalyse und unter Anwendung einer Cox-proportional hazard regression ausgewertet (SPSS 19).

Fragestellung 1: Von den betrachteten 716.236 Rehabilitanden im Jahr 2008 waren zwei Jahre nach abgeschlossener medizinischer Rehabilitation 71% durchgehend erwerbstätig und 15% zeitweise pflichtversichert beschäftigt. 9% dieses Rehabilitandenjahrgangs erhielt eine Erwerbsminderungsrente und 1% verstarb aus dem Erwerbsleben heraus [2].

Fragestellung 2: 2007 beendeten 25.219 Rehabilitanden eine berufliche Bildungsmaßnahme der DRV. Rehabilitanden, die die Maßnahme erfolgreich durchlaufen hatten, waren nach zwei Jahren zu 71% mindestens einmal erwerbstätig. Dieser Anteil betrug bei den „Abbrechern“ bzw. bei denen ohne Abschlussprüfung 40%.

Fragestellung 3: Analysiert wurden potenziellen Einflussfaktoren auf die Erwerbstätigkeit nach beendeter Bildungsmaßnahme über einen zweijährigen Beobachtungszeitraum. Im Vergleich zu den Referenzvariablen erwiesen sich der erfolgreiche Abschluss der Bildungsmaßnahme, die Wohnregion „alte Bundesländer“, die Art der Bildungsmaßnahme (Qualifizierung), die Zugehörigkeit zur jüngsten Alterskohorte sowie eine orthopädische Erkrankung als positiv für eine pflichtversicherte Beschäftigung.

Diskussion und Schlussfolgerungen: Sowohl die Daten des WIdO als auch der DRV sind Vollerhebungen für den jeweiligen Versichertenbestand. Beide Datenbestände sind für einen Großteil der deutschen Bevölkerung repräsentativ und bieten umfassende Möglichkeiten zur empirischen Datenanalyse für vielfältige epidemiologische und gesundheitswissenschaftliche Fragestellungen. In Abhängigkeit zur Fragestellung können einzelne Merkmale als valide Ergebniskriterien bewertet werden. Zu berücksichtigen sind unter anderem die Besonderheit der jeweiligen Versichertengruppe (z.B. keine Beamten, Selbstständigen, Versicherten mit Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten) sowie die Genese (z.B. Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung) oder die begrenzte inhaltliche Aussagekraft von Merkmalen (keine Angaben zum wöchentlichen Arbeitsumfang oder Schweregrad der Erkrankung, keine subjektiven Parameter). Analysen mit dieser Routinedaten bedürfen daher einer detaillierten Kenntnis des Rehabilitationsrechts, einer Reflexion der Grundgesamtheit und der Repräsentativität der Datengrundlage. Angefragt werden können die Daten bei den Institutionen.