Gesundheitswesen 2014; 76 - A101
DOI: 10.1055/s-0034-1386951

Das Dilemma bei der Verordnung von abhängigkeitserzeugenden Arzneimitteln: Privat- oder Kassenrezept?

S Ludigkeit 1, G Hempel 2, U Puteanus 3
  • 1Ahorn-Apotheke, Coesfeld
  • 2Westfälische Wilhelm-Universität, Münster
  • 3Landeszentrum Gesundheit NRW, Münster

Einleitung/Hintergrund: Benzodiazepinhaltige Arzneimittel sowie Zolpidem und Zopiclon werden als Tranquillantien, Hypnotika oder Sedativa eingesetzt. Bei wiederholter Anwendung besteht die Gefahr, dass Patienten eine Abhängigkeit von diesen Substanzen entwickeln.

In den letzten Jahren wurde beobachtet, dass die genannten Arzneimittel für Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, zum Teil auf Privatrezepten verordnet werden [1,2]. In welchem Ausmaß dies stattfindet, ist nicht bekannt. Hochrechnungen aus Einkaufsstatistiken deutscher Apotheken gehen davon aus, dass bis über 50% aller Verordnungen über Privatrezept erfolgen [3]. Ziel der Untersuchung ist es, dem tatsächlichen Gebrauch von Privatrezepten näher zu kommen und einen Beitrag dazu zu leisten, die Diskussion über Nutzen und Risiken dieser Arzneimittel voranzutreiben [4].

Daten/Methodik: Erfassung von in öffentlichen Apotheken eingereichten Rezepten. Es ist geplant, anhand einer systematischen Erhebung in nordrhein-westfälischen Apotheken zu ermitteln, wie hoch der Anteil der Privatrezepte ist, welche Altersgruppen bei den Patienten davon besonders betroffen sind und ob eher Benzodiazepine, Zolpidem oder Zopiclon besonders häufig auf Privatrezept verordnet werden.

Ergebnisse: Auf der DGSMP-Tagung sollen die Ergebnisse der Pilotstudie vorgestellt werden. Es zeigt sich hier, dass tatsächlich ein großer Teil der Benzodiazepine und der Arzneimittel mit Z-Substanzen für GKV-Patienten auf Privatrezept verordnet werden, dass dieser Anteil der Privatrezepte in der Pilotstudie aber unter 50 Prozent liegt.

Diskussion/Schlussfolgerung: Um die Diskussion über Vor- und Nachteile des therapeutischen Einsatzes der Benzodiazepine und der Arzneimittel mit Z-Substanzen auf eine sachliche Grundlage zu stellen, sind genauere Daten über das tatsächliche Verordnungsgeschehen notwendig. Sofern die Hauptstudie die Ergebnisse der Pilotstudie bestätigt, sollen weitere Schritte mit allen Beteiligten, insbesondere mit Ärzten und Apothekern, diskutiert werden, um den Risiken dieser Arzneimittel entgegenzuwirken.