Gesundheitswesen 2015; 16 - P31
DOI: 10.1055/s-0035-1546932

Familienkinderkrankenschwestern zwischen Prävention und Kinderschutz

C Fischer 1, T Bischof 1, A Galante-Gottschalk 1, H Tropp 2, S Ehehalt 1
  • 1Gesundheitsamt Stuttgart, Kinder- und Jugendgesundheit, Stuttgart
  • 2Gesundheitsamt Stuttgart, Amtsleiter, Stuttgart

Hintergrund: Die Stuttgarter Familienkinderkrankenschwestern (FKKS) des Gesundheitsamtes unterstützen und begleiten Familien mit gesundheitlicher, sozialer und wirtschaftlicher Benachteiligung und spielen eine zunehmende Rolle in den Frühen Hilfen. Im Unterschied zu den Familienhebammen sind die Stuttgarter FKKS zur Fachkraft Kinderschutz weitergebildet, betreuen Kinder von der Geburt bis zur Einschulung und sind nicht an Stundenkontingente oder Überweisungsscheine gebunden.

Fragestellung: Betreuungsmerkmale der von den Stuttgarter FKKS begleiteten Familien. Die genannten Zahlen spiegeln die im Jahr 2013 betreuten Familien wider; beim Kongress werden zusätzlich die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2014 präsentiert. Methoden: Analyse der Falldokumentationen in anonymisierter Form Ergebnisse: Die Einstufung der 70 im Jahr 2013 betreuten Familien unter Kinderschutzgesichtspunkten ergab in 26% gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung und in 36% mögliche Kindeswohlgefährdung; in 38% der betreuten Familien lagen keine Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor. Hintergründe der Betreuung waren Unsicherheit im Umgang mit dem Kind (100%), psychische Belastung eines Elternteils (81%), Bindungsstörungen (60%), mangelnde Alltagsstruktur bei der Versorgung des Kindes (54%), Gewalterfahrung (29%) und Suchtproblematik (23%). Ein konkretes gesundheitliches Risiko lag bei 33% der betreuten Kinder vor. Betreut wurden überwiegend Säuglinge, fast jedes fünfte Kind war über ein Jahr alt. Gut zwei Drittel der Familien wurden länger als drei Monate begleitet, mehr als jede zehnte Familie über ein Jahr. Schlussfolgerung: Für viele belastete Familien sind die Stuttgarter FKKS ein wichtiges Angebot im Bereich der Frühen Hilfen, besonders, wenn eine längere Betreuung benötigt wird, die Kinder schon über ein Jahr alt sind oder Kindeswohlgefährdung vorliegt.