Gesundheitswesen 2015; 16 - P39
DOI: 10.1055/s-0035-1546941

Die Realisierung der Aufgaben des Hafenärztlichen Dienstes in der Hansestadt Rostock in Kooperation mit einem Klinikum

K Neuber 1, M Schwarz 1, A Helsper 1, J Herzberg 1
  • 1Hafenärztlicher Dienst, Gesundheitsamt Hansestadt Rostock

Die Zahl der Anläufe von Kreuzfahrtschiffen in Rostock stieg von 76 Anläufen im Jahr 2003 auf 198 Anläufe im Jahr 2013. Im Jahr 2014 liefen 36 Kreuzfahrtschiffe den Kreuzfahrtterminal in Rostock Warnemünde bzw. den Überseehafen 183 Mal an. Der Hafen von Rostock ist im Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV-Durchführungsgesetz – IGV-DG) vom 21. März 2013 im §13 Häfen mit Kapazitäten nach Anlage 1 Teil B IGV (zu Artikel 13 Absatz 1, Artikel 19 Buchstabe a, Artikel 20 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Teil B IGV) benannt. Bis 2014 wurden über 3 Jahre die ärztlichen Aufgaben des Hafenärztlichen Dienstes über 2 Ärzte und 1,5 Hygieneinspektoren des Gesundheitsamtes realisiert. Die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 2005 erfordert eine Bereitschaft über 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche. Diese Bereitschaft war mit dem vorhandenen Personal unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes und der tariflichen Regelungen nicht umsetzbar. Die Hansestadt Rostock setzt seit Mai 2014 die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben im Hafenärztlichen Dienst mittels externer Unterstützung durch Ärzte eines Klinikums um. Außerdem werden in der Kreuzfahrtsaison die Hygieneinspektoren des Sachgebietes Umwelthygiene des Gesundheitsamtes am Wochenende für Tätigkeiten im Hafen zusätzlich einbezogen. Die Vorbereitung, Organisation und Realisierung der Aufgaben des Hafenärztlichen Dienstes im Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock werden beschrieben und die Hauptinhalte der ärztlichen Tätigkeit im Rahmen der Umsetzung der IGV im Hafenärztlichen Dienst in der Kreuzfahrtsaison 2014 dargestellt. Es erfolgt ein erster Erfahrungsbericht zur Umsetzung eines neuen Weges, zur Zusammenarbeit zwischen dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und einem Klinikum bei der Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Umsetzung der IGV im benannten Hafen der Hansestadt Rostock.