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DOI: 10.1055/s-0035-1562988
Ausbrüche nosokomialer Infektionen – aus Sicht eines Gesundheitsamtes
Einleitung: Die gesetzliche Meldepflicht für Ausbrüche nosokomialer Infektionen ist bundeseinheitlich im Infektionsschutzgesetz geregelt. Die wichtigste Aufgabe der Gesundheitsämter besteht in der Begehung und kompetenten hygienischen Beratung der betroffenen Einrichtungen. In Bayern stellen die Gesundheitsämter auch die Indikation zur Durchführung von Typisierungen der Ausbruchsstämme beim LGL. Methode: Im Vortrag wird das praktische Vorgehen des Münchner Gesundheitsamtes zu den Aspekten Vorabanalyse und -information, praktische Begehung vor Ort, Dokumentation der Ergebnisse, Rollenverteilung innerhalb des Ausbruchsteams dargestellt. Präsentiert werden Daten zu den gemeldeten Ausbrüchen der Jahre 2014 und 2015 (betroffene Einrichtungen, Erregerspezies, Resistenzmuster, Quelle) sowie Besonderheiten ausgewählter Ausbrüche. Dargestellt wird auch die Problematik der Ausbruchserkennung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Diskussion: Die fachliche Begleitung und kollegiale Beratung medizinischer Einrichtungen im Rahmen von Ausbrüchen ist wichtig. Sie stellt hohe Anforderungen an die Kompetenzen der Gesundheitsämter und ist Voraussetzung für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit medizinischen Einrichtungen.