Gesundheitswesen 2016; 78 - P17
DOI: 10.1055/s-0036-1578915

Ein Fall von MERS-CoV und darüber hinaus

A Maisa 1, E Lustfeld 2, I Daniels-Haardt 3, A Jurke 4
  • 1Landeszentrum Gesundheit NRW, Infektiologie und Hygiene, Münster
  • 2Gesundheitsamt Minden-Lübbecke, Amtsleitung Vertretung, Minden
  • 3LZG.NRW, Leiterin FB Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung, Münster
  • 4Landeszentrum Gesundheit NRW, Infektiologie und Hygiene, Fachgruppenleitung, Münster

Hintergrund: Beim dritten importierten MERS-CoV Fall nach Deutschland handelte es sich um einen 65-jährigen Mann, der mit einer Reisegruppe in Abu Dhabi gereist war und dort u.a. einen Kamelmarkt besucht hatte. Die Person, wohnhaft in NRW, erkrankte am 11.02.2015 und wurde in Niedersachsen hospitalisiert. Die Person verstarb im Juni 2015 an einer Folgeerkrankung der Lunge, nachdem die MERS-Infektion bereits überstanden war. Methoden: Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt Minden-Lübbecke wurde eine retrospektive Bewertung der Abläufe und der Zusammenarbeit durchgeführt sowie die Fragebögen der Reisegruppe des Patienten ausgewertet. Die Ermittlung für die im Kreis Minden wohnhaften Personen und die Befragung von Kontaktpersonen wurde vom Gesundheitsamt Minden-Lübbecke durchgeführt. Ein Fragebogen wurde vom RKI zur Verfügung gestellt. Alle in Niedersachsen betroffenen Personen wurden von den örtlichen und übergeordneten Behörden in Niedersachsen ermittelt. Die Beprobung der Kontaktpersonen und des Patienten fand in Niedersachsen statt, die Laboruntersuchungen wurden am Institut für Virologie in Bonn durchgeführt.

Ergebnisse: Anhand der Fragebögen lässt sich aussagen, dass die Reisegruppe bestehend aus 15 Personen neben dem an MERS-CoV erkrankten Patienten, überwiegend übereinstimmende Angaben zu der Reise gemacht hatte. Von den 15 Mitreisenden ist keine weitere Person erkrankt, obwohl unterschiedliche Angaben zum Abstand zu einem Kamel gemacht wurden, sowie zum Streicheln eines Kamels oder dem Verzehr von Kamelfleisch und -milch. Diskussion: Die Ermittlung der Kontaktpersonen aus der Reisegruppe des an MERS-Erkrankten durch das örtliche Gesundheitsamt sowie die Befragung der Reisegruppe erfolgte prompt. Verbesserungsbedarf besteht in der Information der niedergelassenen Ärzte, bei Abstimmungen und Informationsweitergabe zwischen den Behörden, sowie unbedingt erforderlichen Absprachen mit dem Labor.