Gesundheitswesen 2016; 78 - P52
DOI: 10.1055/s-0036-1578950

Lassen sich die Masern-Impfraten durch die Impfberatung im Rahmen der Einschulungsuntersuchung erhöhen?

C Fischer 1, T Bischof 1, S Ehehalt 1, H Tropp 2
  • 1Gesundheitsamt Landeshauptstadt Stuttgart, Kinder- und Jugendgesundheit, Stuttgart
  • 2Gesundheitsamt Landeshauptstadt Stuttgart, Amtsleiter, Stuttgart

Hintergrund: Das WHO-Ziel der Masernelimination 2015 wurde verfehlt, weil die Durchimpfungsrate unter anderem auch in Deutschland zu niedrig liegt. Bei Kindern im vorletzten Kindergartenjahr werden im Rahmen der Einschulungsuntersuchung (ESU) die Impfbücher erfasst und es erfolgt eine ausführliche Impfberatung mit dem Ziel, die Eltern zum Nachholen versäumter Impfungen zu bewegen. Fragestellung: Wird nach der ESU noch ein relevanter Anteil an Masernimpfungen nachgeholt? Methoden: Mitgabe eines anonymen Rückmeldebogens mit Freikuvert bei im Rahmen der ESU festgestellten Impflücken. Dokumentation der nachgeholten Impfungen durch den Kinderarzt und Auswertung der rückgesandten Bögen im Gesundheitsamt. Ergebnisse: Die Rücklaufquote der mitgegebenen Bögen (n = 881) betrug bis November 2015 17,1%. Im Einschulungsjahrgang 2016 wurden (bei in diesem Jahrgang 4990 durch das Gesundheitsamt untersuchten Kindern) laut Rückmeldebriefen bis dato 53 Masernimpfungen nachgeholt, davon 10 Erstimpfungen. Weitere 11 Masernimpfungen waren fest geplant, davon 3 Erstimpfungen. Weitere 18 bereits erfolgte Masernimpfungen wurden bei primär nicht vorgelegtem Impfpass nachgetragen. 20 Rückmeldebögen zeigten, dass die Masernimpfung trotz Empfehlung nicht durchgeführt wurde, davon 11 Erstimpfungen. Bei den Kindern, für die auf den rückgemeldeten Bögen die Erstimpfung gegen Masern empfohlen wurde, wurde diese in 40% der Fälle nachgeholt und von 44% abgelehnt; bei empfohlener Zweitimpfung wurden 51,2% nachgeholt und nur 10,7% abgelehnt.

Bezogen auf den Untersuchungsjahrgang kann durch die dokumentierten Rückmeldungen von einer Erhöhung der Erstimpfungsrate gegen Masern um mindestens 0,42% ausgegangen werden; bei der Zweitimpfung um mindestens 1,2%. Andere fehlende Impfungen wurden in unterschiedlicher Häufigkeit nachgeholt. Schlussfolgerung: Nach der Einschulungsuntersuchung kann noch von einer gewissen Steigerung der Durchimpfungsrate ausgegangen werden; die Impfberatungen in diesem Setting können dazu beitragen. Bei Eltern, die bei ihren Kindern die Erstimpfung gegen Masern zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung noch nicht durchführen ließen, war die Ablehnung der Impfung höher als bei Eltern, denen das Nachholen der Zweitimpfung empfohlen wurde.