Gesundheitswesen 2017; 79(08/09): 656-804
DOI: 10.1055/s-0037-1605757
Vorträge
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Die Definition des Migrationshintergrunds im Rahmen des Gesundheitsmonitorings des Robert Koch-Instituts

A Wengler
1   Robert Koch-Institut, Berlin
,
L Frank
1   Robert Koch-Institut, Berlin
,
T Lampert
1   Robert Koch-Institut, Berlin
,
C Santos-Hövener
1   Robert Koch-Institut, Berlin
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Publication History

Publication Date:
01 September 2017 (online)

 

Einleitung:

Häufig wird der Migrationshintergrund – auch aufgrund fehlender Alternativen – im Rahmen von Befragungen über die Staatsangehörigkeit erhoben. Diese kann jedoch im Laufe des Lebens (ggf. auch mehrfach) wechseln und lässt daher nur begrenzt Rückschlüsse auf die Herkunft zu. Die Staatsangehörigkeit ist als alleiniges Merkmal zur Bestimmung des Migrationshintergrunds außerdem ungeeignet, da mehr als die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ziel unserer Arbeit ist die Erarbeitung einer praktikablen und adäquaten Definition zur Operationalisierung des Migrationshintergrunds in Erwachsenen-Befragungen.

Methodik:

Am Robert Koch-Institut (RKI) wurden im Rahmen der Studien DEGS (Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland), GEDA (Gesundheit in Deutschland Aktuell) und KiGGS (Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland) die Merkmale Staatsangehörigkeit und Geburtsland der Befragten und der Eltern zur Operationalisierung des Migrationshintergrunds genutzt. Ziel des Beitrags ist die Gegenüberstellung dieser und weiterer Definitionen (z.B. Mikrozensus) des Migrationshintergrunds. Es erfolgt eine Berechnung der Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund bei unterschiedlicher Operationalisierung.

Ergebnisse:

Die Unterschiede in den Definitionen und bei den Operationalisierungen werden vorgestellt. Auf Basis der Berechnungen der Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund bei unterschiedlicher Operationalisierung formulieren wir eine Empfehlung zur Definition des Migrationshintergrunds für die erwachsene Bevölkerung im RKI-Gesundheitsmonitoring.

Schlussfolgerungen:

Möglicherweise ist die Erfassung der Staatsangehörigkeit nicht zwingend erforderlich und das Geburtsland des Befragten und der Eltern reicht zur Identifikation eines Migrationshintergrunds aus.