Gesundheitswesen 2018; 80(08/09): 811-812
DOI: 10.1055/s-0038-1667828
Beiträge am Donnerstag, 13.09.2018
Vorträge
Praktische Sozialmedizin und Rehabilitation
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Rehabilitationsbedarf und die Teilhabe am sozialen Leben im Pflegeheim

HJ Janßen
1   Hochschule Bremen, Institut für Gesundheits- und Pflegeökonomie, Bremen, Deutschland
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Publication Date:
03 September 2018 (online)

 

Hintergrund:

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) möchte die Teilhabe am sozialen Leben und die Selbstbestimmtheit von Menschen mit Behinderungen fördern und verbessern helfen. Menschen mit Behinderungen sollen unterstützt werden in der Art, die sie brauchen, um ihre Teilhabe am sozialen Leben zu sichern oder zu verbessern. In Einrichtungen der stationären Pflege leben überwiegend Menschen die pflegebedürftig sind; für diese Gruppe sind die Voraussetzungen der Behinderung nach SGB IX gegeben.

Methoden:

Bei einem N von 622 Pflegeheimbewohnern in 16 Pflegeeinrichtungen wurde eine fachärztliche Begutachtung (insgesamt 12 Fachärzte) zur Ermittlung eines Rehabilitationsbedarfes vorgenommen. Über einen Fragebogen wurden neben den medizinischen Items die individuellen Rehabilitationsziele, die Motivation, die Rehabilitationsfähigkeit und die positive Prognose erfasst; schließlich wurde der Rehabilitationsbedarf konstatiert. Die Begutachtung wurde einer internen und externen Validierung unterzogen.

Ergebnisse:

Bei etwa jedem vierten Heimbewohner (22,7%) in der Langzeitpflege wurde ein Rehabilitationsbedarf konstatiert. Etwa jeder fünfte (18,7%) könnte lediglich eine mobile Rehabilitation (Rehabilitation im Heim) in Anspruch nehmen. Diese hohe Bedarfsquote steht jedoch im Widerspruch zu einer tatsächlichen Inanspruchnahme: so nimmt nur ein geringer Teil eine Maßnahme dann auch wahr. Im Rahmen einer Evaluation wurde herausgestellt, dass eine Reha-Maßnahme eine Verbesserung in der Teilhabe bewirkt.

Schlussfolgerungen:

Es bleibt letztlich offen, ob die individuellen Lebens- und Teilhabechancen von Menschen in Pflegeheimen tatsächlich verbessert und/oder stabilisiert werden können. Wird das Konzept Reha vor Pflege umgesetzt? Hier sind hohe Anforderungen an die Versorger, Kostenträger und Dienstleister sowie deren Zusammenwirken gesetzt, die Ziele im Sinne des BTHG zu realisieren. Oder fällt der geriatrische Personenkreis gar ganz raus? An geeigneten Instrumenten sicher fehlt es nicht.