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DOI: 10.1055/s-0039-1679252
Cannabis auf Rezept – Verordnung von Cannabinoiden in der beihilferechtlichen Begutachtung
Publication History
Publication Date:
05 April 2019 (online)
Seit März 2017 ist Cannabis in Form getrockneter Blüten oder Extrakten betäubungsmittelrechtlich verordnungsfähig. Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist im SGB V geregelt und an ein spezifisches Genehmigungsverfahren gekoppelt.
Die beamtenrechtliche Beihilfe hat sich den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung in weiten Teilen angeschlossen. Kosten für Cannabis können demnach beihilfefähig sein, wenn die Behandlung unter Beachtung erforderlicher Voraussetzungen als notwendig anzusehen ist. Die Beihilfestelle kann hierzu ein amtsärztliches Gutachten einholen.
Wann ist eine Verordnung von Cannabis notwendig und wirtschaftlich angemessen? Im Rahmen des Vortrags sollen erste Erfahrungen im Umgang mit dieser beihilferechtlichen Fragestellung und mögliche Orientierungshilfen vorgestellt werden.