kma - Klinik Management aktuell 2019; 24(07/08): 88-90
DOI: 10.1055/s-0039-1694951
Medizin
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Üben für den Ernstfall: MANV: Gute Vorbereitung ist das A und O

Alexandra Heeser
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Publication Date:
09 August 2019 (online)

Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, sich für den Ernstfall zu wappnen – einen Massenanfall von Verletzten, kurz MANV genannt. Denn sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung von Schadensgroßereignissen – nach Unglücken, Krisen, Katastrophen oder auch terroristischen Anschlägen. Spezielle Notfallpläne muss es überall geben, doch wie handhaben deutsche Kliniken das Üben für den Ernstfall?