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DOI: 10.1055/s-0042-1751168
Das Sterbeverfügungsgesetz in Österreich – Umsetzung und mögliche Auswirkungen aus Sicht der Suizidprävention
Hintergrund Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes im Dezember 2020 hat das Verbot der Beihilfe zum Suizid aufgehoben. Eine gesetzliche Regelung war vorzunehmen, wobei gewährleistet sein sollte, dass in den gegebenen Fällen eine dauerhafte, freie und unbeeinflusste Entscheidung zum Suizid gefasst wird.
Methoden Expert*innen der Suizidprävention Austria und der Österreichischen Gesellschaft für Suizidprävention haben sich in Stellungnahmen und im Dialogforum des Justizministeriums am Prozess der Gesetzwerdung beteiligt. Es wurden konkrete Empfehlungen für eine Umsetzung von Suizidbeihilfe formuliert, die im Besonderen auch für einen sorgfältigen Umgang mit schutzbedürftigen Personen konzipiert waren und das Auftreten von vermeidbaren Suiziden und weitere mögliche Kollateralschäden verhindern sollten. Am 01.01.2021 ist die als Sterbeverfügungsgesetz betitelte Neuregelung der Suizidbeihilfe in Kraft getreten. Deutlich wurde bei der Gesetzwerdung die Schwierigkeit der Kompromissfindung unter anderem zwischen dem Anspruch der Sicherstellung einer autonomen Entscheidung und der Sicherstellung des Schutzes von vulnerablen, psychisch beeinträchtigten Menschen vor vermeidbaren Suiziden.
Empfehlungen Die Herausforderung besteht nun in Leitlinien und Schulungen für involvierte Berufsgruppen brauchbare Umsetzungsbedingungen zu schaffen. Der dafür erforderliche fachliche als auch gesellschaftliche Diskussionsprozess muss intensiv fortgesetzt werden.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
22. August 2022
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