Gesundheitswesen 2025; 87(S 01): S19
DOI: 10.1055/s-0045-1801926
Abstracts │ BVÖGD, BZÖG, DGÖG, LGL
01.04.2025
Einheitliche Fachanwendung der Gesundheitsämter
09:30 – 11:00

Digitalisierung von Checklisten für Hygienebegehungen in der einheitlichen Software für Gesundheitsämter GA-Lotse: Erste Erfahrungen mit Aufwand, Anwendbarkeit und Benefit

B Böddinghaus
1   Gesundheitsamt Frankfurt am Main, Abteilung Hygiene und Umwelt, Frankfurt am Main
,
K Voigt
1   Gesundheitsamt Frankfurt am Main, Abteilung Hygiene und Umwelt, Frankfurt am Main
,
C Becht
1   Gesundheitsamt Frankfurt am Main, Abteilung Hygiene und Umwelt, Frankfurt am Main
,
H Winter
1   Gesundheitsamt Frankfurt am Main, Abteilung Hygiene und Umwelt, Frankfurt am Main
,
H Notz
1   Gesundheitsamt Frankfurt am Main, Abteilung Hygiene und Umwelt, Frankfurt am Main
,
S Kaulich
1   Gesundheitsamt Frankfurt am Main, Abteilung Hygiene und Umwelt, Frankfurt am Main
› Author Affiliations
 

Hintergrund: Zahlreiche Einrichtungen unterschiedlicher Größe und Anzahl unterliegen nach Infektionsschutzgesetz und den Landeshygieneverordnungen der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter.

Die Abteilung führt jährlich mehrere Hundert Hygienebegehungen durch. Für die Vergleichbarkeit der Daten wurden für die verschiedenen Einrichtungen rund 30 Checklisten entwickelt, die sich in den vergangenen Jahren in der Praxis bewährt haben.

Das Erstellen der entsprechenden Berichte und die Auswertung der gewonnenen Daten kann je nach Größe und Anzahl der Objekte sehr arbeitsaufwändig sein.

Seit kurzem steht mit dem Projekt GA Lotse (1) eine einheitliche Software für Gesundheitsämter zur Verfügung, die einen Checklisten-Editor bereitstellt. Ausgewählte Checklisten wurden damit in GA-Lotse überführt.

Ziel der Digitalisierung war es, die Datenqualität zu verbessern, Berichte und Statistiken leichter zu erstellen und Zeit zu gewinnen, um die Mitarbeiter:innen zu entlasten.

Umsetzung: Mitarbeiter:innen wurden im Umgang mit dem Checklisten-Editor geschult. Checklisten für kleine (z. B. Barbershops), mittlere (Kitas) und größere (Altenpflegeheime) Einrichtungen wurden digitalisiert. Diese umfassten bis zu 100 Ja/Nein Fragen, Listen zur Mehrfachauswahl und quantitative Angaben.

Hygienekontrolleure führten zunächst wie gewohnt Begehungen mit Checklisten in Papierform durch und anschließend Begehungen mit digitalen Checklisten auf Tablets in vergleichbarer Anzahl.

Als Ergebnis wurden der Arbeitsaufwand, die Datenqualität, die Auswertbarkeit und die Zufriedenheit der Benutzer und der Klienten verglichen.

Diskussion: In dieser Studie haben wir Aufwand und Nutzen der Digitalisierung von Checklisten für die Hygienebegehungen in unterschiedlichen Einrichtungen untersucht und Einflussfaktoren identifiziert.

Als positive Aspekte stellten sich heraus, dass sich die Checklisten gut in den Editor übertragen und anpassen ließen. Die Vollständigkeit der Daten wurde verbessert und die Auswertung erheblich beschleunigt. Darüber hinaus wurde das Erstellen der Berichte durch angepasste Textbausteine vereinfacht.

Dem gegenüber standen belastende Faktoren wie Kosten für Hard – und Software, sowie der Schulungsaufwand für die Mitarbeiter:innen. Die Standardisierung der Checklisten führten einerseits zu einer besseren Transparenz und Vergleichbarkeit, andererseits empfanden die Mitarbeiter:innen den Ablauf der Begehungen starrer. Die Dokumentation vor Ort war vollständiger, dafür wurde im Gespräch mit den Einrichtungen Aufmerksamkeit auf das Tablet gelenkt.

Die Digitalisierung in GA-Lotse konnte für die Mitarbeiter:innen im öffentlichen Gesundheitswesen wertvolle Zeit sparen. Dies wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und die Mitarbeiter:innen gewinnen Kapazität für individuelle Beratungen.

Der Nutzen war in unserer Untersuchung bei ähnlich aufgebauten, zahlreichen Einrichtungen am größten, weil dann der Ablauf der Begehung mit den standardisierten Checklisten gut übereinstimmte und die Auswertung der Daten erheblich beschleunigt wurde.



Publication History

Article published online:
11 March 2025

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