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DOI: 10.1055/s-0045-1801935
Forensische Nachsorge, Kooperation mit der Eingliederungshilfe, Probleme und Lösungen
Es erfolgt zunächst eine kurze Einführung in die gesetzlichen Grundlagen der Unterbringung im Maßregelvollzug und der Entlassung aus dem Maßregelvollzug inklusive Erläuterung der Problematik der Verhältnismäßigkeit.
Eine Umfrage der DGPPN beenden aus dem Jahre 2020 an alle Einrichtungen des Maßregelvollzugs ergab zur Nachfrage nach Entlassungshindernissen unter anderem fehlende Anschluss Wohnformen.
Die Kooperation mit der Eingliederungshilfe zur Frage der Übernahme forensische Patienten gestaltet sich oft schwierig. Hier geht es um Ängste vor forensischen Problemen, insbesondere vor Sexualstraftätern und vor aggressiven Patienten.
Andererseits sind die forensischen Patienten in der Regel nach jahrelanger Behandlung oft sehr sozial und alltagskompetent, haben eine Tagesstruktur und eine gewisse Behandlungscompliance, sodass sie in der Eingliederungshilfe durchaus als positiv wahrgenommen werden.
Zwischenzeitlich haben sich vielerorts Kooperationsmodelle mit der Eingliederungshilfe ergeben die zukünftig eine bessere Übernahme forensische Patienten ermöglichen sollen.
Für die Gemeindepsychiatrie entsteht eine besondere Problematik, wenn die Patienten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit entlassen werden und keinerlei Bewährungsauflagen zu befolgen haben, wodurch die Gefahr von Komplikationen mit z. B. erneutem Drogenkonsum oder psychotischen Dekompensationen bei Absetzen der Medikation wieder ansteigt.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
11. März 2025
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