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DOI: 10.1055/s-0045-1801962
Autochthones Cluster von Typhus-Fällen in Bayern, Deutschland, November 2023
Hintergrund: In Deutschland sind Typhus-Erkrankungen selten und werden meist im Ausland erworben. Die Übertragung erfolgt durch kontaminierte Nahrungsmittel oder Wasser. Etwa 2–5 % der infizierten Personen scheiden nach der Genesung weiterhin Bakterien aus und können somit eine potenzielle Infektionsquelle darstellen. Im November 2023 meldeten zwei Gesundheitsämter dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) fünf Salmonella (S.) Typhi-Fälle mit Verdacht auf autochthone Übertragung. Es wurde eine Ausbruchsuntersuchung initiiert mit dem Ziel, die Quelle des Clusters zu identifizieren und weitere Übertragungen zu verhindern.
Methoden: Wir definierten Fälle als Personen mit laborbestätigter S. Typhi-Infektion mit Erkrankungsbeginn innerhalb von 60 Tagen vor dem Krankheitsbeginn des Primärfalls und Aufenthalt oder Wohnort in den betroffenen Landkreisen. Die Fälle wurden zur Reisehistorie, arbeitsbedingten Umgang mit Lebensmitteln, Essgewohnheiten oder Restaurantbesuche befragt, um mögliche gemeinsame Expositionen zu identifizieren. Die Ärzteschaft der Region wurde über das Cluster informiert, um bei Patienten mit Symptomen, die auf Typhus hindeuten könnten, zeitnah eine entsprechende Diagnostik durchzuführen und potenzielle weitere Fälle zu identifizieren. Das Nationale Referenzzentrum für Salmonellen und andere bakterielle Enteritiserreger analysierte die Isolate der Fälle mittels Whole-Genome-Sequenzierung und cgMLST-Analyse. Lebensmittel- und Stuhlproben wurden durch das LGL-Labor untersucht.
Ergebnisse: Zwischen dem 09.11.2023 und dem 22.11.2023 erkrankten drei Erwachsene und zwei Kinder aus fünf verschiedenen Haushalten in zwei benachbarten bayerischen Landkreisen an Typhus. Alle Fälle wurden hospitalisiert. Die cgMLST-Analyse zeigte keine Alleldifferenz in den Isolatgenomen. Zwischen den Personen bestand kein Kontakt. Vier der Fälle hatten keine Reisehistorie. Ein Kind war in der Woche vor Erkrankungsbeginn für 7 Tage in die Türkei gereist. Es erkrankte nach Rückkehr zeitgleich mit einer Person aus einem anderen Haushalt. Als einzige Gemeinsamkeit konnte der Besuch in einem von zwei Kebab-Restaurants des gleichen Betreibers bei vier Fällen und einem Haushaltsmitglied des fünften Falls ermittelt werden. Zwei Mitarbeitende der Restaurants waren Anfang Oktober aus Indien zurückgekehrt. Einer von ihnen war an der Zubereitung von Lebensmitteln beteiligt, die an beide Restaurants geliefert wurden. Beide Mitarbeitende hatten keine Symptome und ihre Stuhlproben waren im Dezember negativ. Lebensmittelproben aus den Kebab-Restaurants waren ebenfalls negativ. Bei fehlendem Auftreten von weiteren Fällen wurde der Ausbruch 120 Tage nach Symptombeginn des letzten Falls für beendet erklärt.
Schlussfolgerung: Die labordiagnostische Analyse der Humanproben des Typhus-Clusters ließ aufgrund der engen genetischen Verwandtschaft der Isolate eine gemeinsame Infektionsquelle vermuten. Trotz epidemiologischer Aufarbeitung des Infektionsgeschehens und Untersuchung von Human- und Lebensmittelproben, konnte das Infektionsvehikel nicht sicher identifiziert werden. Als einzige Gemeinsamkeit der Fälle wurde der Besuch einer Kebab-Kette ermittelt. Eine Übertragung durch zum Zeitpunkt der Ausbruchsuntersuchung bereits genesene Ausscheider unter den Mitarbeitenden mit Reiseanamnese nach Indien können wir nicht ausschließen. Das Geschehen unterstreicht die Wichtigkeit des Ergreifens von schnellen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen durch die Gesundheitsbehörden zur Verhinderung von weiteren Krankheitsfällen.
Publication History
Article published online:
11 March 2025
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