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DOI: 10.1055/s-0045-1801988
Erweiterte Unterstützung als zeitlich begrenztes Fallmanagement in der Betreuungsbehörde und die Verzahnung mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst, kann das gelingen? – Modellprojekt im Landkreis Groß-Gerau
Authors
Seit dem 01.01.2023 ist die Erweiterte Unterstützung (EwU) Aufgabe der Betreuungsbehörden nach § 8 Abs. 2 BtOG im Vorfeld rechtlicher Betreuung, wenn noch kein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wurde und nach § 11 Abs. 3 und 4 BtOG Pflichtaufgabe für alle Behörden, in Hessen erfolgte aber die Aufgabenzuweisung auf einzelne Behörden im Rahmen eines teilweise wissenschaftlich begleiteten Modellprojekts und wurde somit auf die Projekt-Kommunen eingegrenzt.
Die EwU ist ein zeitlich definiertes und qualifiziertes Fallmanagement, das auf die Dauer von 3 Monaten, mit der Option der Verlängerung auf bis zu 6 Monate, begrenzt ist. Ziel ist die Abklärung der Möglichkeit der Betreuungsvermeidung bzw. der Einschränkung der erforderlichen Aufgabenkreise.
Der Kreis Groß-Gerau war und ist stets an fortwährenden Verbesserung seines Angebotes für Menschen mit besonderen Bedürfnissen interessiert und hat sich daher im Jahr 2022 dazu entschlossen, am Modellprojekt des Landes Hessen gemäß § 11 Abs. 3 und 4 mit seiener Betreuungsbehörde mitzuwirken. Die Betreuungsbehörde (BTB) des Landkreises ist im Gesundheitsamt angesiedelt und bildet mit dem Sachgebiet Sozialpsychiatrie einen gemeinsamen Fachdienst. Im Jahr 2023 begann die BTB nach vorheriger Etablierung notwendiger Strukturen gemeinsam mit anderen interessierten Landkreisen in Hessen mit der Umstezung der EwU.
Die erste Auswertung der Ergebnisse der EwU für die Modellkommune Landkreis Groß-Gerau erfolgte im ersten Halbjahr 2024 für das Jahr 2023. Die statistische Auswertung war aufgrund der niedrigen Fallzahlen im ersten Jahr des Modellprojektes nur eingeschränkt aussagefähig. Es zeigte sich aber, dass die Einbettung des Projektes in die Fachdienststruktur innerhalb des Gesundheitsamtes zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden führte und zur Evaluierung von Prozessen und Verbesserung von Strukturen innerhalb der Behörde. Davon profitierten sowohl die Personen, die im Rahmen des Modellprojektes in die Prüfung der möglichen EwU eingeschlossen wurden, als auch die Teilnehmenden der EwU, selbst wenn die Maßnahme schlussendlich nicht betreuungsvermeidend war.
Dieser Vortrag soll vor allem auf die Notwendigkeit funktionierender Netzwerkstrukturen als Basis für das Gelingen der EwU eingehen – die Einbettung der Behörde in einen funktionierenden Gemeindepsychiatrischen Verbund sowie in die AG Inklusion und Teilhabe und die Verknüpfung zwischen Betreuungsrecht und Sozialrecht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten. Des weiteren sollen erste Ergebnisse des Projektes auf Kreisebene dargelegt und erörtert werden, sowie ein Ausblick auf das laufende Jahr des Modellprojektes erfolgen.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
11. März 2025
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