Gesundheitswesen 2025; 87(S 01): S73-S74
DOI: 10.1055/s-0045-1802037
Abstracts │ BVÖGD, BZÖG, DGÖG, LGL
03.04.2025
Postersitzung KJGD
11:00 – 12:30

Besonderheiten in der Einschulungsuntersuchung (ESU) Baden-Württemberg (BW) Zeit gewinnen für die Förderung unserer Kinder – ein wichtiges Ziel der Einschulungsuntersuchung

K Assaad
1   Gesundheitsamt Rhein-Neckar-Kreis/Heidelberg, Heidelberg; Gesundheitsamt Tübingen, Tübingen; Landesgesundheitsamt, Stuttgart
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M Benzing
1   Gesundheitsamt Rhein-Neckar-Kreis/Heidelberg, Heidelberg; Gesundheitsamt Tübingen, Tübingen; Landesgesundheitsamt, Stuttgart
› Institutsangaben
 

Hintergrund: 2009 wurde die ESU in BW neu konzipiert und in das vorletzte Kindergartenjahr vorverlegt, um bei Bedarf noch vor der Einschulung genügend Zeit für eine gezielte Förderung zu haben. Einer der zentralen Prüfbereiche ist die Sprachentwicklung.

Umsetzung: Für alle Kinder in BW ist die Teilnahme an der ESU Pflicht. Die Kinder werden, je nach regionalen Gegebenheiten, in Kindergärten, lokalen Örtlichkeiten oder im Gesundheitsamt untersucht.

Das Einwohnermeldeamt meldet die im Landkreis wohnhaften Kinder an die Gesundheitsämter, über das Jahr nachgemeldete Kinder werden in bereits geplante Untersuchungen eingebunden.

Die ESU erfolgt landesweit nach einem einheitlichen Verfahren. Sie wird in zwei Schritten unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt:

Schritt 1 erfolgt für alle Kinder in der Regel im vorletzten Jahr vor der Einschulung und wird durch eine sozialmedizinische Assistenz (SMA) des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD) als Basisuntersuchung (Screening) durchgeführt. Diese Untersuchung umfasst Seh- und Hörtestung, Messung von Größe und Gewicht und verschiedene Screeningverfahren zu relevanten Entwicklungsbereichen (Sprache, Grob-, Grapho- und Visuomotorik, mathematische Basiskompetenzen). Zudem werden der Impfstatus und die Inanspruchnahme der teilnahmepflichtigen Früherkennungsuntersuchungen überprüft. Weitere Dokumente, die gesichtet werden, sind gegebenenfalls Fragebögen, die von den Sorgeberechtigten ausgefüllt werden und Beobachtungsbögen, die bei Vorliegen einer Einwilligung der Sorgeberechtigten vom pädagogischen Fachpersonal ausgefüllt werden.

Im Falle auffälliger Befunde erfolgt nach ärztlichem Ermessen eine ergänzende ärztliche Untersuchung. Im Rahmen dieser Untersuchungen können Verfahren wie beispielsweise SOPESS, BUEVA III oder FEW-2 eingesetzt werden. Dies obliegt dem jeweiligen Gesundheitsamt und der Expertise vor Ort. Bei Kindern mit auffälligen Befunden im Entwicklungsfeld Sprache wird nach einem spezifischen Entscheidungsbaum eine weitere Untersuchung mit dem SETK 3-5 durchgeführt.

Im Anschluss an die ESU empfehlen die Mitarbeitenden des KJGD, falls erforderlich, den sorgeberechtigten Personen eine gezielte Förderung des Kindes oder auch eine kinder- oder hausärztliche Vorstellung. Hierzu werden die erhobenen Befunde im Nachgang der Untersuchung den sorgeberechtigten Personen mittels Befundbogen bzw. bei Begleitung des Kindes zur ESU im direkten Gespräch mitgeteilt. Es schließt sich eine Beratung und/oder Information an (u.a. mit Hilfe eines Elternratgebers, welcher in verschiedenen Sprachen vorliegt). Soweit die Einwilligung der Sorgeberechtigten vorliegt, werden die Befunde darüber hinaus den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt und es erfolgt ein Austausch der Mitarbeitenden des KJGD mit dem pädagogischen Fachpersonal sowie ggf. mit den Kooperationslehrkräften der Grundschulen.

Schritt 2 findet im Jahr vor der Einschulung statt und ist unter anderem vorgesehen für Kinder mit besonderen Bedarfen, Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen oder neu zugezogen sind sowie für Kinder, bei denen in Schritt 1 eine Wiedervorstellung zu Schritt 2 vorgesehen wurde. Die Untersuchung findet nach ärztlichem Ermessen statt. Zudem kann eine Untersuchung in Schritt 2 von der Kindertageseinrichtung oder der zuständigen Schule beantragt werden. Im Vordergrund steht die Feststellung schulrelevanter gesundheitlicher Einschränkung oder Entwicklungsauffälligkeiten.

Im Jahr 2022/2023 konnten in Baden-Württemberg 108.483 Kinder in der Basisuntersuchung untersucht werden. Der Anteil an Kindern mit intensivem Sprachförderbedarf lag bei 34%, was den hohen Bedarf an weiterer Förderung zeigt. Diesen Kindern wird durch die frühere Durchführung der ESU ermöglicht, gezielte Unterstützung zu erhalten, um die Schullaufbahn mit bestmöglichen Voraussetzungen zu beginnen.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
11. März 2025

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