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DOI: 10.1055/s-0045-1802057
Vorstellung des Konzeptes einer Wohnstätte für geschützte Unterbringung nach §1831 BGB
Authors
In der Wohnstätte für geschlossene und geschützte Unterbringungen nach § 1831 BGB wird eine strukturelle Kapazität von rund 14 Betten pro Wohngruppe geschaffen, wobei die Klientel und deren Diagnosen gezielt aufeinander abgestimmt werden. Die betroffenen Bewohner weisen häufig komplexe Mehrfachdiagnosen im Bereich der Psychiatrie auf, welche oft mit chronifizierten Suchterkrankungen kombiniert sind.
In diesem Beitrag werden die positiven und negativen Aspekte des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für die betroffene Klientel untersucht, insbesondere hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Teilhabe. Es wird ein Umdenken in Bezug auf die menschenrechtliche Gleichstellung der Betroffenen gefordert. Die Fragestellung, inwieweit das Recht auf Selbstbestimmung unter dem Gesichtspunkt einer gemeindenahen Versorgung im eigenen Wohnraum realisiert werden kann, wird ebenso kritisch beleuchtet wie die Notwendigkeit von Zwangsmaßnahmen zur Abwendung von Selbstschädigung. Die Maßnahmen haben gezeigt, dass die Qualität der Betreuung der Klienten erheblich variiert und abhängig von adäquaten Aufnahmekriterien ist. Daher ist es essenziell, das Vertrauen der Betroffenen in die soziale Beziehungsarbeit zu stärken, um eine Verknüpfung zu individueller und offener vollstationärer Versorgung zu ermöglichen.
Besondere Herausforderungen in diesem Kontext stellen der Fachkräftemangel und die damit verbundene Einschränkung gezielter professioneller Interventionen dar, die den positiven Verlauf des Hilfeprozesses erschweren. Zudem fehlen Ressourcen für Übergangsprojekte, die eine Vorbereitung der Klienten auf ein offenes Setting ermöglichen würden. Unter Berücksichtigung einer individuell angepassten Hilfeplanung können langfristig alternative Unterstützungsstrukturen entwickelt werden, die eine geschlossene Unterbringung als letztes Mittel der Wahl verstehen und stattdessen den notwendigen Schutz vor Eigengefährdung im vertrauten Umfeld sichern. Die Schaffung von Kooperationsstrukturen über Trägerschaften hinaus könnte eine wesentliche Rolle dabei spielen, dem Beschluss gemäß § 1831 BGB entgegenzuwirken und eine dauerhafte Verwahrung zu verhindern.
Publication History
Article published online:
11 March 2025
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