Gesundheitswesen 2025; 87(S 01): S93
DOI: 10.1055/s-0045-1802081
Abstracts │ BVÖGD, BZÖG, DGÖG, LGL
03.04.2025
Evidenzbasierung und -generierung
11:00 – 12:30

Handlungsempfehlung „Begehung von Einrichtungen nach §35 IfSG“ – zur Vorgehensweise der neu gegründeten DGÖG-Arbeitsgruppe Hygiene

Authors

  • M Exner

    1   Universität Bonn
  • S Gleich

    2   Gesundheitsreferat der LH München, Stab Akademische Ausbildung und Kooperation
  • A Kossow

    3   Gesundheitsamt Stadt Köln
  • A Marcic

    4   Amt für Gesundheit, Landeshauptstadt Kiel
  • N T Mutters

    5   Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit/Public Health, Universitätsklinikum Bonn
  • A Schwabe

    5   Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit/Public Health, Universitätsklinikum Bonn
  • K Steul

    6   Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Universitätsmedizin Mainz; seit 01.10.2024 Fachdienst Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum, LK Offenbach
  • P Ziech

    7   Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
 

Hintergrund: Mit Gründung der Deutschen Gesellschaft für öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG) im Frühjahr 2023 wurde eine Plattform geschaffen, um die fachlich-inhaltlichen Arbeitsschwerpunkte der Gesundheitsämter durch interdisziplinäre Zusammenarbeit konsequent wissenschaftlich weiterzuentwickeln. Die DGÖG unterstützt dabei die Erstellung und Aktualisierung von fachlichen Stellungnahmen und evidenzbasierten Leitlinien (Homepage DGÖG unter: https://www.dgoeg.de/). Vor diesem Hintergrund wurde im Frühjahr 2024 eine Arbeitsgruppe „Hygiene“ gegründet, die sich schwerpunktmäßig mit der „Hygieneüberwachung durch den ÖGD“ befasst und deren Ziel es ist, fachliche, evidenz-basierte Empfehlungen zu dieser Thematik zu erarbeiten. Diese sollen sich vorrangig auf die gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) überwachungspflichtigen Einrichtungen sowie auf die Aspekte technischer Hygiene beziehen.

Umsetzung: Angesichts der speziellen Anforderungen an Pflegeeinrichtungen sowie der gesetzlichen Regelungen in §35 IfSG wurde eine Empfehlung zur infektionshygienischen Überwachung von Pflegeeinrichtungen von der Arbeitsgruppe priorisiert. Beabsichtigt ist das gemeinsame Erarbeiten einer Empfehlung nach gezielter Analyse der möglicherweise unterschiedlichen etablierten Vorgehensweisen. Für die Handlungsempfehlung zu Hygienebegehungen in Pflegeheimen wurden unter anderem folgende inhaltlichen Punkte aufgenommen: der zeitliche Abstand zwischen Begehungen einer Einrichtung (einmal jährlich vs. seltener als einmal im Jahr), Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) als Grundlage der Begehung, über den Wert und die Erstellung von Checklisten, der Hygieneplan als Grundlage zur Begehung, Procedere bei Beanstandungen und rechtliche Möglichkeiten. Diese zentralen Themen werden um weitere Überwachungsinstrumente wie Abfragen zu strukturellen und inhaltlichen Punkten ergänzt.

Diskussion: Der Austausch in der neu gegründeten Arbeitsgruppe der DGÖG zeigt unterschiedliche Vorgehensweisen in Gesundheitsbehörden bei gleichen Arbeitsinhalten auf. Die Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen mit Bezug zu praktischen Abläufen in einer Behörde soll die Etablierung eines kreisübergreifend bzw. bundesweit standardisierten Vorgehens ermöglichen. Gleichzeitig werden Bereiche identifiziert, in denen weiterführende Forschungsbemühungen notwendig sind, z.B. dann, wenn wissenschaftliche Daten zur Festlegung eines evidenzbasierten Standards fehlen. Die Arbeit in der Arbeitsgruppe führt bundesweite Kompetenzen zusammen und ermöglicht den Austausch. Die Bildung weiterer Arbeitsgruppen der DGÖG zu spezifischen Themengebieten wird angeregt.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
11. März 2025

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