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DOI: 10.1055/s-2004-833751
Strukturerhebung als Mittel der Qualitätssicherung in der Medizinischen Rehabilitation – Möglichkeiten und Grenzen am Beispiel der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen durch die gesetzliche Unfallversicherung
Hintergrund: Die Qualitätssicherungsprogramme der Rehabilitationsträger umfassen neben vergleichenden Bewertungen von Reha-Prozessen und ggf. -Ergebnissen im Rahmen des Peer Review auch systematische Strukturerhebungen. Inhaltlich wird dieses Vorgehen damit begründet, dass Reha-Ergebnisse und –prozesse nicht vollständig und zuverlässig gemessen werden können und dass deshalb konsentierte Strukturanforderungen erfüllt werden müssen, um hinreichende Versorgungsqualität zu gewährleisten. Ziel: Das Forschungsprojekt „Strukturanalyse der stationären medizinischen Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen in der gesetzlichen Unfallversicherung“ umfasste neben einer breiten Übersicht zu den Medizinischen Reha-Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche nach Unfällen rehabilitieren, auch eine differenzierte Erhebung über die personellen und strukturellen Gegebenheiten der Kliniken. Methoden: Eine Internet- und Literaturrecherche erbrachte zunächst 162 Einrichtungen für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen. In einer Vorbefragung gaben 34, Reha bei „verunfallten“ Kindern/Jugendlichen durchzuführen. Sodann wurde ein auf die Altersgruppe angepasstes Erhebungsinstrumentarium (mit 107 Items mit Mehrfachauswahlantworten) erstellt, welches sich auf vorhandene Fragebögen, eine Analyse vorhandener Anforderungsprofile und Expertengespräche stützte. Ergebnisse: Bis zum Stichtag 30.9.2003 lagen 22 auswertbare Fragebögen von Kliniken für die Reha von Unfallfolgen vor. Diese wurden differenziert dargestellt und mit den 29 Anforderungskriterien des Reha-Konzeptes der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR; 1998) für verunfallte Kinder/Jugendliche abgeglichen. Es zeigte sich, dass etwa die Hälfte der Kliniken alle BAR-Anforderungen erfüllen, bei den übrigen aber teilweise eine größere Anzahl von Kriterien nicht erfüllt wird. Diskussion/Schlussfolgerungen: Auf der Basis der nunmehr hergestellten Transparenz scheint es sinnvoll, in einem weiteren Schritt einen Konsens über die Anforderungskriterien (mit Mindest- und Zusatzkriterien; ggf. differenziert für unterschiedliche Indikationen und unterschiedliche Reha-Ziele/-Aufgaben) herzustellen, der dann wiederum verbindlich vorgegeben wird. Diese Kriterien bedürfen kontinuierlicher Weiterentwicklung und Diskussion im Kontext der Weiterentwicklung der Behandlungskonzepte.