Gesundheitswesen 2004; 66 - 52
DOI: 10.1055/s-2004-833790

Arbeitsunfähigkeitsbegutachtung bei zerebrovaskulären Erkrankungen

N Rösler 1, K Hufnagel 1, H Bucher 1, W Knigge 1
  • 1Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) Sachsen-Anhalt, Magdeburg

Hintergrund: Zerebrovaskuläre Erkrankungen im erwerbsfähigen Lebensalter führen häufig zu längerer Arbeitsunfähigkeit (AU) und erheblicher Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Ziel: Die AU-Begutachtungen mit körperlicher Untersuchung bei zerebrovaskulären Krankheiten als AU-begründende Hauptdiagnose in den Jahren 2001 bis 2003 beim MDK Sachsen-Anhalt sollen hinsichtlich der Begutachtungsergebnisse ausgewertet werden. Methoden: Die Gutachten werden über die Begutachtungsanlässe und die AU-begründende Hauptdiagnose (I 60, I 61, I 62, I 63, I 64, I 67 nach ICD-10) identifiziert und die Begutachtungsresultate über die systematisch erfassten Ergebniskodierziffern retrospektiv analysiert. Ergebnisse: Im Analysezeitraum werden 560 AU-Begutachtungen mit körperlicher Untersuchung (69% männlich, 31% weiblich, Altersspanne 18–64 Jahre, Median 53 Jahre) bei zerebrovaskulären Krankheiten (62% I 63, 15% I 64, 8% I 60, 7% I 61, 7% I 67, 1% I 62) ausgewertet. Der Zeitraum zwischen AU-Beginn und Begutachtung liegt bei Erstgutachten (80%) bei 158 Tagen (Median), bei Folgegutachten (20%) bei 271 Tagen (Median). Bei 10% wird AU nicht mehr für gegeben erachtet, 54% sind auf Zeit, 36% auf Dauer arbeitsunfähig. Bei 56% werden die medizinischen Bedingungen des § 51 SGB V für gegeben erachtet, bei 5% wird eine stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V empfohlen. Bei weiteren 42 Begutachtungen zum § 125 SGB III (79% männlich, 21% weiblich, Altersspanne 30–62 Jahre, Median 54 Jahre) sind die medizinischen Voraussetzungen in 45% erfüllt. Diskussion/Schlussfolgerung: Die Ergebnisse zeigen am Beispiel der zerebrovaskulären Erkrankungen, dass die sozialmedizinische AU-Begutachtung für die Versicherten wichtige Resultate an den Schnittstellen von Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung erbringt.