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1 In den Routinedaten der Krankenversicherung waren ambulant-ärztliche Leistungen bisher
nicht versichertenbezogen enthalten. Ab 2004 liegen den Krankenkassen aber Einzelfallnachweise
mit Informationen zu Diagnose und abgerechneten Leistungen (Abrechungsziffern) mit
Leistungsdatum vor. Die Erhebung von ambulanten Leistungen könnte dann alternativ
über die Routinedaten der Krankenkassen erfolgen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt
sind: 1. Einverständniserklärung der Patienten zu der Nutzung der personenbezogenen
Kassendaten und 2. Bereitstellung von Leistungsdaten durch die Krankenkassen. Diese
Hürden sind relativ hoch, so dass es sich - zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt
- empfiehlt, (auch) auf Patientenbefragungen zurückzugreifen [8].
2 Grundsätzlich lassen sich in Patientenbefragungen auch ärztliche Leistungen (Gespräch,
körperliche Untersuchung, Röntgendiagnostik, Ultraschalldiagnostik, EKG etc.) erheben.
Es bedarf dann aber spezifischer Befragungsinstrumente, bei denen die Leistungsinanspruchnahme
täglich oder zumindest wöchentlich dokumentiert wird (wie zum Beispiel in einem Kostenwochenbuch).
Der Erhebungsaufwand steigt dann deutlich an: Die Patienten sind intensiv zu betreuen
und eventuell sind monetäre Anreize erforderlich, um eine hinreichende Rücklaufquote
zu sichern. Der Erhebungsaufwand lohnt sich im Allgemeinen nur, wenn in der gesundheitsökonomischen
Evaluation ambulante Versorgungsleistungen selbst untersucht werden sollen (zum Beispiel
Evaluation leitlinienorientierter Behandlung von Bluthochdruckpatienten in der Hausarztpraxis).
Bei ambulanten Leistungen im Nachbeobachtungszeitraum wird die Erhebung von Kontaktzahlen
im Allgemeinen hinreichend genau sein.
3 Einkommensunterschiede zwischen Facharztgruppen sind nicht alleine an den Produktivitäten
orientiert, sondern sind auch durch Machtverhältnisse der Facharztgruppen in den Vertreterversammlungen
der KVen begründet, die auf den Honorarverteilungsmaßstab Einfluss nehmen. Dementsprechend
sind auch die Unterschiede in den Kontaktwerten zwischen Facharztgruppen nicht alleine
durch den unterschiedlichen Ressourcenaufwand begründet. In der vorliegenden Kalkulation
lässt sich die „Machtkomponente” in den Kontaktwerten aber nicht isolieren.
4 Um aus den Fallzahlen Arztkontaktzahlen abzuleiten, werden die Arztkontakte je Fall
aus der Relation von 1. Anzahl abgerechneter Ordinations- und Konsultationsgebühren
und 2. Fallzahl generiert. Es wird dabei unterstellt, dass bei jedem Arztkontakt eine
Ordinations- respektive Konsultationsgebühr abgerechnet wird.
5 Es handelt sich um eine vereinfachende Annahme. Es wird vermutet, dass PKV-Versicherte
seltener einen Arzt kontaktieren, aber gegenüber den GKV-Versicherten dann häufiger
Fachärzte aufsuchen.
6 Darüber hinaus sind in Tab. 2 die Fallzahlen der Facharztgruppen aufgelistet. Dies ermöglicht es, bei Zusammenfassung
von Facharztgruppen (zum Beispiel Allgemeinmediziner und hausärztliche Internisten)
einen gewichteten Kontaktwert über aggregierte Facharztgruppen zu bilden.
8 Die Fortschreibung mit dem Ausgabenwachstum pro (grob definierter) Mengeneinheit
erfüllt streng genommen nicht die Anforderungen an einen Preisindex, da kein einheitliches
Warenkorbkonzept für die Vergleichsjahre zugrunde liegt und Qualitätsaspekte ebenso
keine Berücksichtung finden. Mangels geeigneter offizieller Preisindizes scheint dieser
Ansatz aber vertretbar.
9 2003 wurde zudem für ein Jahr ein Rabatt von 3 % auf den Apothekenabgabepreis erhoben,
der von dem Großhandel getragen wurde (Großhandelsrabatt). Seit 2004 liegt der Apothekenrabatt
bei 2 € je Packung. 2004 wurde außerdem der Herstellerrabatt für ein Jahr auf 16 %
erhöht.
10 Da pharmazeutische Unternehmen und Apotheken bisher nicht wegen der gesetzlich erzwungenen
Rabatte aus dem Markt ausscheiden, scheinen die geminderten Abgabepreise eine Näherung
an die Opportunitätskosten darzustellen. Der Großhandelsrabatt wurde nicht berücksichtigt,
da er zeitlich nur eng begrenzt erhoben wurde.
11 In den Routinedaten der Krankenkassen sind Heil- und Hilfsmittel bisher nur teilweise
versichertenbezogen und in elektronischer verarbeitbarer Form enthalten.
16 Für orthopädische Straßenschuhe bei Erwachsenen liegt der Eigenanteil z. B. bei 76 €.
Die Empfehlungen zum jeweiligen Gebrauchsgegenstandsanteil können bei den Krankenkassen
oder Bundesverbänden der Krankenkassen erfragt werden.
17 In allen drei Ansätzen stellen die nachfolgend skizzierten Bewertungsansätze aus
der gesellschaftlichen Perspektive eine Untergrenze dar, da die Quersubventionierung
durch Abführungen der privat liquidierenden Krankenhausärzte an das allgemeine Krankenhausbudget
nicht berücksichtigt sind.
18 Bruckenberger [26] schätzt die Investitionskosten je Planbett 1995 auf 245000 €.
Die Preissteigerung von 1995 auf 2001 betrug bei Betriebsgebäuden 0,6 % und bei Maschinen
und Anlagen 6,5 % [25]. Wie unten dargestellt wird angenommen, dass die Relation der
Investitionskosten für Gebäude zu Maschinen und Anlagen bei ⅔ zu ⅓ liegt. Dann sind
die gesamten Investitionskosten für 2001 gegenüber 1995 um 2,6 % angestiegen und betragen
251000 €.
19 Mittelwert zwischen Durchschnittskostensatz für Langstrecke (14 ct) und Kurzstrecke
(16 ct).
20 Indirekte Kosten wegen vorzeitigen Todes werden nicht ausgewiesen, wenn in der Evaluationsstudie
gewonnene Lebensjahre oder gewonnene QALYs als Outcomeparameter berücksichtigt werden
- denn sonst wird der vorzeitige Tod in den Kosten und den Outcomes ausgewiesen (und
damit doppelerfasst). Vgl. Johannesson [34].
PD Dr. Christian Krauth
Abt. Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung, Medizinische Hochschule
Hannover
OE 5410
30623 Hannover
eMail: krauth.christian@mh-hannover.de