Im Frühjahr 2004 wurde im Allgäu eine Häufung von invasiven Meningokokkenerkrankungen
beobachtet. Untersuchungen der Isolate ergaben, dass 4 Erkrankungen in benachbarten
Gemeinden des Landkreises Oberallgäu durch einen identischen Stamm des Serotyps C
verursacht waren. Es handelte sich um eine überaus seltene Variante des sog. ET-15-Klons,
der bereits in der Vergangenheit mehrfach für Ausbrüche schwerer Meningokokkeninfektionen
insbesondere unter Jugendlichen verantwortlich war, z.B. 1998 in Rottal/Inn, 1999–2000
in Karlsruhe und 2003 in Schwerte. Für die Gesundheitsbehörden stellte sich die Frage,
welche Interventionsstrategien in der konkreten Situation sinnvoll und angemessen
waren.
Durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurde
eine epidemiologische Bewertung der Situation unter Zugrundelegung der Empfehlungen
der Ständigen Impfkommission und der Empfehlung des Advisory Committees on Immunization
Practices der CDC vorgenommen. Nach übereinstimmender Auffassung des LGL, des Robert
Koch-Instituts und des Nationalen Referenzzentrums für Meningokokken war in der konkreten
Situation das Vorliegen einer Impfindikation i.S. von § 20 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz
gegeben. Auf der Basis dieser Bewertung wurde durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde
eine öffentliche Impfempfehlung ausgesprochen und das Gesundheitsamt des Landkreises
Oberallgäu mit der Durchführung einer Impfaktion beauftragt...
Vom Gesundheitsamt wurden öffentliche Impftermine in den betroffenen Gemeinden angeboten
Zielgruppe waren Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten
20. Lebensjahr, die in den betroffenen Gemeinden im nördlichen Landkreis Oberallgäu
wohnten, sowie Kontaktpersonen von Erkrankten und Personen der genannten Altersgruppe,
welche Gemeinschaftseinrichtungen in den betroffenen Gemeinden besuchten. Über die
Durchführung der Impfaktion wird im Vortrag berichtet.