Klin Monbl Augenheilkd 2005; 222 - R50
DOI: 10.1055/s-2005-871632

Hat die Buckelchirurgie noch eine Berechtigung?

H Hoerauf 1
  • 1Lübeck

Im vergangenen Jahrzehnt zeichnete sich eine dramatische Änderung der verwendeten Operationsverfahren in der Therapie der rhegmatogenen Ablatio retinae ab. Während bis vor einigen Jahren die skleraeindellende Buckelchirurgie bis auf wenige Ausnahmen als Ersteingriff in nahezu allen Fällen eingesetzt wurde, nimmt heute der Anteil der primären Vitrektomien rapide zu. Die Vitrektomie ist in einigen deutschen Kliniken bereits das am häufigsten eingesetzte Operationsverfahren bei Ablatio retinae. Ist dies Fortschritt oder Fehlentwicklung?

Die Gründe für diesen Trend sind vielschichtig und nicht nur medizinisch. Einerseits sind die Methoden der Buckelchirurgie technisch „ausgereizt“; sie sind bei schwierigen Ausgangssituationen sehr anspruchsvoll und zudem mit signifikanten potenziellen Komplikationen verbunden. Andererseits wird aufgrund des sich ausweitenden Indikationsspektrums die neue Generation von Netzhautchirurgen zunehmend primär zur Vitrektomie ausgebildet und durchläuft nicht mehr die schwierigere Lernkurve der Buckelchirurgie. Es ist ökonomischer, Methoden zu vereinheitlichen und mit einer Technik alle Indikationen zu versorgen. Nicht zuletzt ist die Vitrektomie zwar kostenintensiver, wird aber nach dem DRG-System deutlich besser vergütet.

Die primäre Vitrektomie hat sich bei komplizierter Ausgangssituation unstrittig durchgesetzt, bei einfacher Ausgangssituation hat die Buckelchirurgie aber hohe Erfolgsquoten und muss deshalb Bestandteil des chirurgischen Armentariums bleiben.