Zusammenfassung
Hintergrund Die zunehmende Verbreitung von Lasern führt zu einer Zunahme der Berichte über laserinduzierte
Verletzungen. Während zunächst nur Einzelfallberichte über Verletzungen bei beruflich
exponierten Personen wie Wissenschaftler oder Militärs bekannt wurden, so sind heute
auch Verletzungen bei unbeteiligten Personen beschrieben worden, die eine unbeabsichtigte
Exposition erleiden (2, 5, 6). Bereits 1984 wurde von Birngruber und Gabel (2) auf
mögliche Gefährdungen durch Lasereffekte in Diskotheken hingewiesen, sowie die spezielle
Situation erörtert und Möglichkeiten der Unfallbekämpfung aufgezeigt.
Patient Der Patient hatte nach seinen eigenen Angaben während einer Lasershow 4 Tage zuvor
in einer Diskothek von der Tanzfläche aus kurzzeitig in den Strahl eines Lasers geblickt.
In der Folge bemerkte der Patient einen zentralen, schwarzen Fleck, der persistierte.
Am betroffenen Auge wurde bei der Sehprüfung ein Visus von 0,3 ermittelt. Am Fundus
war zentral eine strichförmige schräg verlaufende Läsion erkennbar. Die von uns 4
Tage danach durchgeführte Fluoreszenzangiographie zeigte einen dazu passenden, zentralen,
strichförmigen, nicht mehr ganz frischen Defekt, eine hypofluoreszente Läsion mit
hyperfluoreszentem Randsaum, die durch die Exposition mit einem Laserstrahl mit hoher
Wahrscheinlichkeit hervorgerufen sein kann. Im Rahmen von weiteren Kontrollen blieb
der Visus bei 0,3 und ein zentraler Gesichtsfelddefekt persistierte. Der Patient berichtete
darüberhinaus über Schwierigkeiten beim Lesen.
Schlußfolgerungen Laseranlagen, die zu Showeffekten genutzt werden, unterliegen bei Inbetriebnahme
lediglich einer Anzeigepflicht nach UVV VBG 93. Die Firmen und Betreiber verfügen
in der Regel nicht über Personal mit entsprechender Fachkunde oder die notwendigen
Meßeinrichtungen, um die Laseranlagen sicher installieren zu können. Falls überhaupt
eine Abnahmeprüfung erfolgt, wird die Laserleistung entsprechend den Grenzwerten der
EN-Norm 60825 bzw. der VBG 93 vom TÜV eingestellt. Manipulationen an diesen Anlagen
sind leicht durchführbar und werden geradezu herausgefordert, da sich dadurch die
gewünschten Show-Effekte verstärken lassen und Überprüfungen nicht stattfinden.
Summary
Background Laser injuries are usually described in case reports concerning military persoal
or scientists who had an accidential exposition to a laser. Today laser injuries to
un-involved persons become more frequent. The potential danger for eye injuries was
discussed by Birngruber and Gabel (2) in 1984.
Patient A patient presented 4 days after the accident with a monocular decline in vision
and a scotoma after being hit by a ray of a discotheque laser. At the time of the
accident the patient was standing on the dance floor watching a laser show. From that
moment he reported a scotoma on the affected eye. The examination of the patient by
an ophthalmologist 3 days later revealed a monocular decline in vision to 0.3 and
a scotoma. Reading problems were reported. The fluorescence angiography confirmed
the biomicroscopical barely visible line shaped defect next to the foveola which was
according to our clinical experiance caused by the ray of a laser. The vision defect
and the scotoma remained stable during the follow up period.
Conclusions Before the first use of a show-laser unit it gets approved. Every change of the unit
or the change of its position requires a new technical check by authorised institutions.
At present many show lasers in use are not met with this requirement. Manipulations
to the lasers are easy to perform and improve the intended show effect. The missing
contol practice provokes eye threatening situations for an enormous number of persons
who are not aware of the danger.
Schlüsselwörter
Laser - Augenverletzung - Verletzung bei geschlossenem Bulbus - Lasershow
Key words
eye injury - closed globe injury - laser - laser show