Manche Heilpflanzen sind nicht als Phyto-Präparat verkehrsfähig, weil sie keine Monographie
erhalten haben. Gründe hierfür sind etwa Toxizität oder das Fehlen von Studien. Pflanzliche
Urtinkturen und Tiefpotenzen enthalten stoffliche Bestandteile der Ausgangspflanze.
Deshalb kann man sie nicht nur homöopathisch, sondern auch phytotherapeutisch verordnen.
Manche unverdünnt toxischen Heilpflanzen wie das Adonisröschen sind in Tiefpotenzen
erhältlich, die gesundheitlich unbedenklich, aber noch phytotherapeutisch wirksam
sind.
Keywords
Phytotherapie - Homöopathie - Heilpflanze - Wirkspektrum - HMPC-Monographie - therapeutische
Breite - AMG - Arzneimittelgesetz - BfArM - Registrierung - Zulassung - Indikation
- Urtinktur - Tiefpotenz - HAB - homöopathisches Arzneibuch - Digitalis - Helleborus
- Giftpflanzen