Rehabilitation (Stuttg) 2018; 57(03): 139-140
DOI: 10.1055/a-0631-5777
Editorial
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

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Susanne Bartel
,
Matthias Bethge
,
Rolf Buschmann-Steinhage
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Publication Date:
20 June 2018 (online)

Die Vermeidung eines vorzeitigen Erwerbsausstiegs aus Gesundheitsgründen stellt eine zentrale Herausforderung sozialer Sicherungssysteme dar, um Altersarmut zu verhindern und Teilhabechancen zu sichern. Zur Bewältigung dieser Herausforderung stehen den Betroffenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu Verfügung. Die Ausgaben der verschiedenen Rehabilitationsträger für diese beruflichen Rehabilitationsleistungen beliefen sich 2016 auf über 8 Milliarden Euro. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kommen insbesondere dann in Betracht, wenn Personen ihre ursprünglich erlernte oder hauptsächlich ausgeübte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ohne Veränderung der Arbeitsbedingungen oder gar nicht mehr ausüben können. Sie umfassen ein vielfältiges Leistungsspektrum und reichen von Leistungen an den Arbeitgeber (Eingliederungszuschüsse) über Leistungen zur Erhaltung/Erlangung eines Arbeitsplatzes durch Hilfsmittel oder Anpassungen bis hin zu Qualifizierungen. Oftmals greifen verschiedene Leistungen in einem mehrstufigen und über mehrere Jahre dauernden Prozess ineinander. Darüber hinaus gehört auch die berufliche Erstausbildung für junge Menschen mit speziellem Unterstützungsbedarf (z. B. in Berufsbildungswerken) zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.