Rehabilitation (Stuttg) 2019; 58(06): 355
DOI: 10.1055/a-1039-5053
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DVfR fordert sichere und uneingeschränkte Nutzbarkeit des öffentlichen Personenverkehrs für Menschen mit Mobilitätshilfen

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Publication Date:
09 December 2019 (online)

In einer aktuellen Stellungnahme weist die DVfR auf Barrieren hin, denen auf Rollstühle, Elektromobile (Scooter) oder andere Mobilitätshilfen angewiesene Personen im öffentlichen Personenverkehr ausgesetzt sind. Davon ausgehend benennt sie Anforderungen, die erfüllt werden müssen, damit Nutzerinnen und Nutzer von Mobilitätshilfen sich sicher und uneingeschränkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Beförderungsdiensten fortbewegen können.

Nicht jedes öffentliche Verkehrsmittel ist von Personen nutzbar, die sich in Mobilitätshilfen sitzend fortbewegen, und viele dieser Mobilitätshilfen sind für einen Transport im öffentlichen Personenverkehr unzureichend ausgestattet. Die Barrieren sind technischer und rechtlicher Art: Sowohl bei den Mobilitätshilfen als auch den Personentransportfahrzeugen fehlen häufig geeignete Verbindungs- und Haltesysteme, um eine sichere Arretierung zu gewährleisten. Noch dazu sind einzelne Elektro-Scooter-Modelle seitens der öffentlichen Verkehrsbetriebe aus Haftungsgründen gänzlich von der Beförderung ausgeschlossen: Aufgrund eines Beschlusses des Landes Nordrhein-Westfalen, dem sich alle anderen Bundesländer angeschlossen haben, dürfen bestimmte Scooter-Modelle derzeit nicht befördert werden.

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verpflichtet die Bundesländer, den öffentlichen Personennahverkehr ab dem Jahr 2022 barrierefrei zu gestalten. Die DVfR appelliert deshalb an die Verantwortlichen in den Bereichen Hilfsmittelversorgung und Verkehrswesen, alle notwendigen Veränderungen einzuleiten, damit Menschen mit Behinderungen im Nah- und Fernbereich uneingeschränkt und selbstbestimmt mobil sein können. Die Stellungnahme enthält u. a. folgende Forderungen: Bereits bei der Antragstellung für die Versorgung mit einer Mobilitätshilfe sind die individuellen Mobilitätsziele abzuklären. Möglichst alle Rollstühle sollten herstellerseitig für eine Ausstattung mit Personenrückhaltesystemen vorgerüstet sein; ebenso müssen die öffentlichen Verkehrsmittel und Beförderungsdienste über Systeme zur Fixierung der Mobilitätshilfen verfügen. Zur Sicherstellung der Kompatibilität von Rollstuhl, Rückhaltesystem und Beförderungsfahrzeug sind einheitliche Standards für die Anschlusspunkte der Sicherungssysteme notwendig. Haftungsrisiken in diesem Zusammenhang dürfen weder den Betroffenen noch den Fahrern aufgebürdet werden.

Die Stellungnahme der DVfR „Uneingeschränkte Mobilität für Menschen im Rollstuhl und Scooter“ kann von der Website www.dvfr.de - > Arbeitsschwerpunkte - > Stellungnahmen heruntergeladen werden.

(Quelle: DVfR)